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Gewo Züri Ost: Wohnungen und Bewerbung
8 Inserate in den letzten 12 Monaten. Frei werdende Wohnungen schreibt die Gewo zuerst 7 Tage intern aus. Externe kommen erst in den Prozess, wenn keine bestehenden Mieter:innen wechseln möchten.
Wir benachrichtigen Dich sofort über neue Inserate von Gewo Züri Ost und über 100 weiteren Genossenschaften im Kanton Zürich. 5 CHF pro Monat · jederzeit kündbar.
Bewerben bei Gewo Züri Ost
- Als Nichtmitglied
- möglich, Interne haben Vorrang
- Mitgliedschaft
- mit Mietvertrag, CHF 100 plus Mieteranteile
- Mindestbelegung
- ab 4 Zimmern: Zimmerzahl minus 1
- Einkommen und Vermögen
- nur bei subventionierten Wohnungen
- Warteliste
- keine Warteliste
- Inserat erhaltenMit dem Suchabo erhältst Du jedes neue Gewo Züri Ost-Inserat sofort per E-Mail, mit Link zum Inserat. Die Gewo schaltet freie Objekte auf gewo.ch auf, zuerst als internes, danach allenfalls als öffentliches Inserat.
- Per E-Mail bewerbenBewerbungen gehen an vermietung@gewo.ch. Während der 7 Tage internen Ausschreibung kannst Du als externe Person nur Dein Interesse melden.
- Interne Frist abwartenMöchte eine bestehende Mietpartei wechseln und wird die Wohnung intern vergeben, wird Deine E-Mail nicht weiter berücksichtigt und ohne weitere Information gelöscht. Sonst wirst Du in den weiteren Prozess einbezogen.
- Mietvertrag und AnteileMit dem Mietvertrag wirst Du Mitglied. Für die Aufnahme muss der Stammanteil von CHF 100 einbezahlt sein. Die minimale Bareinlage der Mieteranteile ist vor Mietbeginn einzuzahlen.
Wie oft wird Deine Wohnungsgrösse frei?
Inserate in den letzten 24 Monaten, nach Anzahl Zimmer.
5 CHF pro Monat · jederzeit kündbar. Je flexibler Deine Kriterien sind, desto mehr passende Inserate erhältst Du.
Zahlen
- Tempo0 von 21 gefundenen Inseraten waren innert eines Tages wieder offline.
- ZeitpunktNeue Inserate fanden wir am häufigsten am Montag und Dienstag, meist zwischen 11 und 16 Uhr.
- MieteGefundene 4.5-Zimmer-Inserate: Median CHF 1’926 pro Monat (8 Inserate).
- LageDie meisten Inserate kamen aus Mönchaltorf, Rikon im Tösstal und Stäfa.
Aus den Inseraten, die wir gefunden haben; keine vollständige Übersicht. Offline heisst nicht vergeben.
Die Gewo schreibt frei werdende Objekte zuerst 7 Tage intern aus. Externe werden nur in den weiteren Prozess einbezogen, wenn keine bestehenden Mieter:innen wechseln möchten. Quelle
Alle Zahlen und Diagramme
Wie lange ein Inserat online blieb
Wann wir neue Inserate gefunden haben
Mieten nach Zimmerzahl
Inserate nach Grösse
| Grösse | Gewo Züri Ost | Alle Anbieter | Miete |
|---|---|---|---|
| 1.5 Zimmer | 1 | 144 | – |
| 2.5 Zimmer | 1 | 415 | – |
| 3.5 Zimmer | 6 | 605 | CHF 2’039 |
| 4 Zimmer | 2 | 330 | – |
| 4.5 Zimmer | 8 | 490 | CHF 1’926 |
| 5 Zimmer | 1 | 43 | – |
| 5.5 Zimmer | 2 | 118 | – |
Orte
Inserate pro Monat
Die letzten Inserate
- 5.5 Zimmer · 112 m² · CHF 2’210Buechstrasse 4, 8630 Rüti ZH · 7.7.2026 · nach 7 Tagen nicht mehr online
- 5.5 Zimmer · 112 m² · CHF 2’210Buechstrasse 4, 8630 Rüti ZH · 19.6.2026 · nach 4 Tagen nicht mehr online
- 3.5 Zimmer · 87 m² · CHF 1’396Gerenstrasse 17, 8712 Stäfa · 16.4.2026 · nach 12 Tagen nicht mehr online
- 4.5 Zimmer · 93 m² · CHF 1’878Spiegelacker 19, 8486 Rikon im Tösstal · 6.4.2026 · nach 3 Tagen nicht mehr online
- 4.5 Zimmer · 93 m² · CHF 1’878Spiegelacker 19, 8486 Rikon im Tösstal · 5.2.2026 · nach 64 Tagen nicht mehr online
21 Inserate aus den letzten 24 Monaten, 56 seit 28.9.2023. Wir suchen tagsüber alle 30 bis 60 Minuten nach neuen Inseraten und können sehr kurze Inserate verpassen; Dauer und Uhrzeit sind deshalb Näherungen. Offline heisst nicht vergeben. Mieten laut Inserat, Median, nur Grössen mit mindestens 5 Inseraten.
Voraussetzungen und Vergabe
Gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft aus Uster mit 577 Wohnungen (Geschäftsbericht 2025) in elf Gemeinden, vor allem in Uster und im Zürcher Oberland.
Die fünf Antworten ausführlich
- Kann ich mich als Nichtmitglied bewerben?
Ja. Laut Gewo musst Du nicht Mitglied sein, um für eine freie Wohnung berücksichtigt zu werden. Bestehende Mieter:innen und Mitglieder haben aber Vorrang.
- Muss ich Mitglied werden, und was kostet das?
Ja, mit dem Mietvertrag. Stammanteil CHF 100, dazu Mieteranteile von im Normalfall 4 % des anteiligen Anlagewerts; davon mindestens CHF 3’000 bis 8’000 bar.
- Gibt es eine Mindestbelegung?
Ja, ab 4 Zimmern: Zimmerzahl minus eins, halbe Zimmer zählen nicht. Für subventionierte Wohnungen gelten die Vorschriften der Subventionsgeber.
- Gibt es Einkommens- oder Vermögenslimiten?
Nur bei subventionierten Wohnungen: Dort gelten die Einkommens- und Vermögensgrenzen der Subventionsgeber. Eine allgemeine Limite haben wir nicht gefunden.
- Gibt es eine Warteliste?
Nein. Die Gewo schreibt, dass sie keine Wartelisten für Wohnungen führt.
Vergaberegeln und Quellen
- Zuerst 7 Tage intern
Frei werdende Objekte schreibt die Gewo zuerst 7 Tage intern aus. Externe können in dieser Zeit per E-Mail Interesse melden, werden aber nur in den weiteren Prozess einbezogen, wenn keine bestehenden Mieter:innen wechseln möchten. Wird die Wohnung intern vergeben, berücksichtigt die Gewo diese E-Mails nicht weiter und löscht sie ohne weitere Information.
«Die Gewo schreibt freiwerdende Objekte zuerst für 7 Tage intern aus, sodass Mieter:innen, die bereits in der Siedlung oder in der Genossenschaft wohnen, die Möglichkeit bekommen, intern zu wechseln. Externe Interessenten können während dieser Zeit zwar ihr Interesse per E-Mail an vermietung@gewo.ch bekunden, werden jedoch nur dann in den weiteren Prozess mit einbezogen, falls keine bestehenden Mieter:innen wechseln möchten. Wird die Wohnung intern vergeben, werden die E-Mails von externen Interessent:innen nicht weiter berücksichtigt und ohne weitere Informationen automatisch gelöscht.»
Quelle: gewo.ch, Freie Objekte, geprüft am 5.10.2026 - Keine Warteliste, kein Vorab-Beitritt
Die Gewo führt keine Wartelisten für Wohnungen. Um für eine freie Wohnung berücksichtigt zu werden, musst Du nicht vorher Mitglied sein.
«Wir führen keine Wartelisten für Wohnungen und es ist nicht notwendig, Genossenschafter:in zu sein, um als Mieter:in für eine freie Wohnung berücksichtigt zu werden.»
Quelle: gewo.ch, Beitrittserklärung (PDF), geprüft am 5.10.2026 - Mitglied mit dem Mietvertrag
Wer eine Wohnung mietet, muss der Genossenschaft beitreten. Das gilt für jede volljährige Person, die den Mietvertrag unterschreibt.
«Die Miete von Wohnungen und Gewerberäumen setzt den Beitritt jedes/jeder volljährigen Mieters/Mieterin zur Genossenschaft voraus.»
Quelle: gewo.ch, Statuten (PDF), Art. 7 Abs. 5, geprüft am 5.10.2026 - Mieteranteile: 4 % des Anlagewerts
Pro Wohnung sind im Normalfall Mieteranteile von 4 % des anteiligen Anlagewerts zu zeichnen, in Alterssiedlungen 2,5 %. Den genauen Betrag legt der Vorstand pro Wohnung fest.
«Im Normalfall sind pro Wohnung 4 % des anteiligen Anlagewertes als Mieteranteile zu zeichnen. Bei Alterssiedlungen sind es 2.5 % des anteiligen Anlagewertes.»
Quelle: gewo.ch, Vermietungsreglement (PDF), Art. 3, geprüft am 5.10.2026 - Mindestens CHF 3’000 bis 8’000 bar
Ein Teil der Mieteranteile kann aus der beruflichen Vorsorge stammen. Bar und vor Mietbeginn einzuzahlen sind je nach Grösse mindestens CHF 3’000 (1 bis 1,5 Zimmer), 4’500 (2 bis 2,5), 6’000 (3 bis 3,5), 7’500 (4 bis 4,5) oder 8’000 (5 bis 5,5 Zimmer). Wer die Anteile bei Mietantritt nicht vollständig einzahlen kann, kann mit der Geschäftsstelle eine Abzahlung über höchstens 3 Jahre vereinbaren.
«Folgende Summen können jedoch nicht durch Mittel der beruflichen Vorsorge geleistet werden. Sie sind bar und vor Mietbeginn einzuzahlen:»
Quelle: gewo.ch, Vermietungsreglement (PDF), Art. 3, geprüft am 5.10.2026 - Stammanteil CHF 100
Jedes Mitglied zahlt zusätzlich einen Stammanteil von CHF 100. Er wird beim Austritt nicht zurückerstattet.
«Gemäss Beschluss der Generalversammlung vom 05. Juni 2012 wird der Stammanteil bei Austritt aus der Genossenschaft nicht mehr zurückerstattet.»
Quelle: gewo.ch, Beitrittserklärung (PDF), geprüft am 5.10.2026 - Ab 4 Zimmern: Zimmerzahl minus eins
In Wohnungen mit 4 oder mehr Zimmern müssen mindestens so viele Personen leben wie Zimmer minus eins. Halbe Zimmer zählen nicht. Bei subventionierten Wohnungen gelten die Belegungsvorschriften der Subventionsgeber.
«Bei Wohnungen mit 4 oder mehr Zimmern darf die Zahl, der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen die Zimmerzahl um höchstens eins unterschreiten. Halbe Zimmer werden nicht mitgezählt.»
Quelle: gewo.ch, Vermietungsreglement (PDF), Art. 5, geprüft am 5.10.2026 - Vorrang für Interne und Mitglieder
Bei der Vergabe kommen zuerst Mieter:innen der Siedlung, dann Genossenschafter:innen und erst danach Externe. Priorität haben zudem Mieter:innen in Unterbelegung oder aus Siedlungen mit geplantem Ersatzneubau oder geplanter Sanierung.
«Mieter:innen der Siedlung, anschliessend Genossenschafter:innen, haben Vorrang vor externen Personen.»
Quelle: gewo.ch, Vermietungsreglement (PDF), Art. 11, geprüft am 5.10.2026 - Hausgemeinschaften reden mit
Ein Teil der Liegenschaften wird von den Mietenden selbst verwaltet. Dort haben die Hausgemeinschaften Einfluss darauf, wer einzieht.
«Die Hausgemeinschaften haben Einfluss auf die Auswahl der Bewohnerinnen und Bewohner.»
Quelle: gewo.ch, Genossenschaftsidee, geprüft am 5.10.2026 - Limiten bei subventionierten Wohnungen
Einige Siedlungen sind subventioniert. Vom Kanton Zürich subventionierte Wohnungen dürfen nur an Haushalte gehen, deren Einkommen und Vermögen unter einem Höchstwert liegen; auch die Mindestbelegung ist dort vorgeschrieben.
«Bei der Vermietung der Wohnung dürfen nur Mieter berücksichtigt werden, deren Einkommen und Vermögen einen gewissen Höchstwert nicht überschreiten.»
Quelle: gewo.ch, Mietzinsmodell, geprüft am 5.10.2026 - Hunde und Katzen nur mit Bewilligung
Kleine Haustiere wie Meerschweinchen oder Zierfische sind ohne Bewilligung erlaubt. Hunde und Katzen muss die Geschäftsstelle vor der Anschaffung bewilligen. Katzenleitern sind grundsätzlich nicht erlaubt.
«Grosse Haustiere wie Hunde und Katzen müssen vor der Anschaffung durch die Geschäftsstelle bewilligt werden.»
Quelle: gewo.ch, Hausordnung Standard (PDF), geprüft am 5.10.2026
Häufige Fragen
- Sind bei der Gewo Züri Ost Hunde und Katzen erlaubt?
Nur mit Bewilligung. Laut der Standard-Hausordnung muss die Geschäftsstelle Hunde und Katzen vor der Anschaffung bewilligen. Kleine Haustiere wie Meerschweinchen oder Zierfische brauchen keine Bewilligung.
- Bekomme ich das Anteilkapital beim Auszug zurück?
Die Mieteranteile ja: Laut Statuten werden sie zum Nominalwert spätestens 3 Monate nach der Abnahme der Wohnung zurückbezahlt, der Vorstand kann das mit Begründung um höchstens 2 Jahre verzögern. Der Stammanteil von CHF 100 wird nicht zurückbezahlt.
- Kann ich die Mieteranteile mit Pensionskassengeld bezahlen?
Teilweise. Das Vermietungsreglement erlaubt Mittel der beruflichen Vorsorge, verlangt aber eine minimale Bareinlage von CHF 3’000 bis 8’000 je nach Wohnungsgrösse. Dafür gibt es ein eigenes Reglement.
- Was passiert, wenn später jemand auszieht und die Wohnung zu gross wird?
Sind zwei oder mehr Zimmer mehr vorhanden als Personen, gilt die Wohnung als unterbelegt. Die Gewo erhebt dann einen Zuschlag von CHF 150 bis 250 pro unterbelegtes Zimmer und Monat, ab einem Jahr nach Eintreten der Unterbelegung oder ab der Ablehnung einer angebotenen passenden Wohnung. Wer intern wechselt, um eine unterbelegte Wohnung freizugeben, wird von der Gewo unterstützt.
- Wo hat die Gewo Züri Ost Wohnungen?
Laut gewo.ch in Uster (195 Wohnungen), Wetzikon (102), Wallisellen (67), Rikon (38), Egg (36), Stäfa (36), Mönchaltorf (31), Binz bei Maur (24), Rüti (20), Dürnten (14) und Dübendorf (12).
Neubauprojekte
2 Projekte in Planung oder im Bau
Das Haus von 1953 mit 13 Wohnungen wird laut Pressemappe der Gewo durch einen Neubau mit 17 Wohnungen (2,5 bis 5,5 Zimmer) ersetzt. Der Baustart ist laut Gewo wegen eines Rekurses noch nicht festgelegt. Zur Vermietung ist nichts veröffentlicht.
Quelle: gewo.ch, Kunklerstrasse, Ersatzneubau, geprüft am 5.10.2026Geplant sind 27 Wohnungen mit 2,5 bis 5,5 Zimmern über drei Kindergärten, auf Land der Gemeinde Rüti im Baurecht. Der Antrag an die Generalversammlung 2026 nennt den Baukredit für 2027 und den Baubeginn für 2027/2028; nötig ist zudem ein Ja an der Urne in Rüti. Zur Vermietung ist nichts veröffentlicht.
Quelle: gewo.ch, Projektierungskredit Drei Eichen, Antrag GV 2026 (PDF), geprüft am 5.10.2026