Genossenschaften › BG Zurlinden

BG Zurlinden: Wohnungen und Mietinteresse

Bei BG Zurlinden meldest Du Dein Mietinteresse per Formular an. Der Eintrag erlischt nach sechs Monaten.

Wohnungen vor allem per Formular Mietinteresse. BG Zurlinden ist in unserem Suchabo nicht enthalten. Einzelne Wohnungen stehen auf ihrer Seite «Freie Mietobjekte».

Zum Formular Mietinteresse

Wir beobachten über 100 andere Genossenschaften im Kanton Zürich und benachrichtigen Dich sofort über neue Inserate. BG Zurlinden ist nicht dabei. 5 CHF pro Monat · jederzeit kündbar.

Jetzt abonnieren

Bewerben bei BG Zurlinden

Als Nichtmitglied
ja, per Formular Mietinteresse
Mitgliedschaft
für Mietende nicht genannt
Mindestbelegung
3 Zimmer 2 Personen, 4 Zimmer 3; Alleinerziehende zählen wie ein Paar
Einkommen und Vermögen
keine festen Limiten gefunden; Sonderregeln bei Subvention
Warteliste
Interessentenmeldung, 6 Monate gültig
  1. Mietinteresse anmeldenIm Formular gibst Du bis zu drei Quartiere oder Orte, Zimmerzahl, Höchstmiete und die Grösse Deines Haushalts an.
  2. Nach sechs Monaten erneuernDie Meldung erlischt automatisch. Besteht weiterhin Interesse, reichst Du das Formular erneut ein.
  3. BG Zurlinden meldet sichWird eine passende Wohnung frei, prüft BG Zurlinden Deine Angaben und nimmt gegebenenfalls Kontakt auf. Eine Zusage ist die Anmeldung nicht.
  4. Vergabe nach ReglementGeprüft werden unter anderem Belegung, Dringlichkeit und das Verhältnis von Mietzins und Einkommen. Bestehende Mieter haben wenn möglich Vorrang.

Voraussetzungen und Vergabe

Unternehmergenossenschaft von 1923 mit 2’267 Wohnungen in 49 Siedlungen im Grossraum Zürich.

Die fünf Antworten ausführlich
  • Kann ich mich als Nichtmitglied bewerben?

    Ja. Du meldest Dein Mietinteresse per Formular an. Eine Mitgliedschaft nennt BG Zurlinden dafür nicht. Bestehende Mieter haben wenn möglich Vorrang.

  • Muss ich Mitglied werden, und was kostet das?

    Die Statuten nennen Mietende nicht als Mitglieder, sondern vor allem Personen und Firmen, die für die Liegenschaften Leistungen erbringen (Anteilscheine mindestens CHF 100’000, Ausnahmen möglich).

  • Gibt es eine Mindestbelegung?

    Ja, grundsätzlich: bis 2,5 Zimmer 1 Person, 3 und 3,5 Zimmer 2, 4 und 4,5 Zimmer 3. Alleinerziehende zählen wie ein Elternpaar.

  • Gibt es Einkommens- oder Vermögenslimiten?

    Feste Limiten nennt BG Zurlinden nicht. Geprüft wird ein angemessenes Verhältnis von Mietzins und Einkommen. Für subventionierte Wohnungen gelten die Anforderungen des Kantons.

  • Gibt es eine Warteliste?

    BG Zurlinden registriert Interessentenmeldungen per Formular. Sie erlöschen nach sechs Monaten automatisch; bei weiterem Interesse reichst Du das Formular erneut ein.

Vergaberegeln und Quellen
  • Formular Mietinteresse

    Für eine Wohnung füllst Du das Formular Mietinteresse aus. Die Anmeldung wird registriert und berücksichtigt, sobald eine passende Wohnung frei wird.

    «Ihre Anmeldung wird registriert und berücksichtigt, sobald eine passende Wohnung frei wird.»Quelle: bgzurlinden.ch, Fragen & Antworten, geprüft am 5.10.2026
  • Eintrag erlischt nach 6 Monaten

    Die Interessentenmeldung erlischt nach sechs Monaten automatisch. Wer weiterhin interessiert ist, reicht das Formular erneut ein.

    «Bitte beachten Sie, dass Ihre Intressenmeldung nach sechs Monaten automatisch erlischt. Besteht weiterhin Interesse, reichen Sie das Formular bitte erneut ein.»Quelle: bgzurlinden.ch, Formular Mietinteresse, geprüft am 5.10.2026
  • Fünf Vergabekriterien

    Bewerbungen werden grundsätzlich nach fünf Kriterien geprüft: Belegungsvorschrift, Dringlichkeit, Verhältnis von Mietzins und Einkommen, Standort und siedlungsbezogene Zusatzkriterien sowie soziale Durchmischung.

    «Die Bewerbungen werden grundsätzlich nach den folgenden Kriterien geprüft: – Einhaltung der Belegungsvorschrift – Dringlichkeit auf eine neue Wohnung – Angemessenes Verhältnis zwischen Mietzins und Einkommen – Standort und siedlungsbezogene Zusatzkriterien – Ausgewogene soziale Durchmischung»Quelle: bgzurlinden.ch, Vermietungsreglement für Wohnungen (PDF), geprüft am 5.10.2026
  • Mindestbelegung

    Das Reglement nennt grundsätzlich eine Mindest- und eine Maximalbelegung pro Wohnungsgrösse. Mindestens: bis 2,5 Zimmer 1 Person, 3 und 3,5 Zimmer 2, 4 und 4,5 Zimmer 3, 5 und 5,5 Zimmer 4, 6 und 6,5 Zimmer 5 Personen.

    «Um eine passende Belegung gewährleisten zu können, gelten grundsätzlich die nachstehenden Belegungsvorschriften.»Quelle: bgzurlinden.ch, Vermietungsreglement für Wohnungen (PDF), geprüft am 5.10.2026
  • Alleinerziehende und geteiltes Sorgerecht

    Alleinerziehende werden einem Elternpaar gleichgestellt. Minderjährige Kinder zählen als eine Person, wenn sie bei geteiltem Sorgerecht mindestens zur Hälfte in der Wohnung leben.

    «Alleinerziehende Mütter oder Väter werden einem Elternpaar gleichgestellt. Minderjährige Kinder, welche sich aufgrund eines geteilten Sorgerechts mindestens zu 50 Prozent in der Wohnung befinden, werden als eine Person angerechnet.»Quelle: bgzurlinden.ch, Vermietungsreglement für Wohnungen (PDF), geprüft am 5.10.2026
  • Bestehende Mieter zuerst

    Bei freien Wohnungen haben bestehende Mieter wenn möglich Vorrang, besonders wenn sie wegen Umbau, Ersatzneubau oder der Belegungskriterien eine neue Wohnung brauchen.

    «Bei freien Wohnungen haben die bestehenden Mieter der Baugenossenschaft Zurlinden wenn möglich Vorrang, insbesondere bestehende Mieter, welche aufgrund eines Umbaus, Ersatzneubaus oder der nachfolgenden Belegungskriterien auf eine neue Wohnung angewiesen sind.»Quelle: bgzurlinden.ch, Vermietungsreglement für Wohnungen (PDF), geprüft am 5.10.2026
  • Subventionierte Wohnungen

    Für subventionierte Wohnungen gelten die Anforderungen der kantonalen Wohnbauförderung. Feste eigene Einkommens- oder Vermögenslimiten nennt das Reglement nicht.

    «Bei den subventionierten Wohnungen gelten die Anforderungen der Wohnbauförderung des Kanton Zürichs.»Quelle: bgzurlinden.ch, Vermietungsreglement für Wohnungen (PDF), geprüft am 5.10.2026
  • Wer Mitglied werden kann

    BG Zurlinden ist eine Unternehmergenossenschaft. Als mögliche Mitglieder nennen die Statuten Personen und Firmen, die für die Liegenschaften Leistungen erbringen, Personen, die sich besonders für die Genossenschaft einsetzen, und Personalvorsorgestiftungen von Genossenschaftern; Mieterinnen und Mieter sind in der Aufzählung nicht genannt.

    «Natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die im Rahmen der Planung, des Baus, des Betriebs, der Verwaltung, der Instandhaltung und Instandsetzung von Liegenschaften der Genossenschaft oder Beteiligungen der Genossenschaft Leistungen erbringen»Quelle: bgzurlinden.ch, Statuten per 1.6.2025 (PDF), Art. 6, geprüft am 5.10.2026
  • Anteilscheine der Mitglieder

    Jedes Mitglied übernimmt Anteilscheine von mindestens CHF 100’000; der Vorstand kann ausnahmsweise einen tieferen Betrag festsetzen. Das betrifft die Genossenschafter; ein Anteilkapital für Mietende haben wir nicht gefunden.

    «Jedes Mitglied hat Anteilscheine im Nennwert von mindestens CHF 100’000.00 zu übernehmen. Der Vorstand kann ausnahmsweise einen tieferen Betrag festsetzen.»Quelle: bgzurlinden.ch, Statuten per 1.6.2025 (PDF), Art. 8, geprüft am 5.10.2026
  • Seite «Freie Mietobjekte»

    Vermietungsstarts von Neubauprojekten veröffentlicht BG Zurlinden auf der Seite «Freie Mietobjekte», jeweils mit einem eigenen Formular.

    «Informationen zu neuen Projekten und Vermietungsstarts werden auf der Themenseite «Freie Mietobjekte» veröffentlicht. Dort findet sich dann jeweils auch ein Formular für Ihr Mietinteresse.»Quelle: bgzurlinden.ch, Fragen & Antworten, geprüft am 5.10.2026
Häufige Fragen
  • Schreibt BG Zurlinden freie Wohnungen öffentlich aus?

    Der beschriebene Weg ist das Formular Mietinteresse. Auf der Seite «Freie Mietobjekte» stehen daneben einzelne Objekte: am 5. Oktober 2026 eine Maisonette-Wohnung in Oberrieden mit Link zu Homegate, dazu Gewerbeflächen und Parkplätze. Die Anmeldung per Formular ist laut BG Zurlinden keine Reservations- oder Vergabezusage.

  • Was passiert, wenn eine Wohnung unterbelegt ist?

    BG Zurlinden ist bestrebt, innert zwei Jahren eine passende Wohnung anzubieten. Ein Angebot darfst Du begründet ablehnen; nach dem zweiten abgelehnten Angebot musst Du die Wohnung innert Jahresfrist verlassen, ebenso wenn sie innert vier Jahren keine Ersatzwohnung anbieten kann. Von Mietern über 80 Jahren verlangt sie keinen Wechsel. Für Mietverhältnisse von vor 2025 gilt die Regel erst ab 1. Januar 2028.

  • Kann ich innerhalb der BG Zurlinden die Wohnung wechseln?

    Ja, über das Formular «Interner Wohnungswechsel». Voraussetzung ist unter anderem, dass Du mindestens drei Jahre in der gleichen Wohnung wohnst. Wohnungen mit derselben Zimmerzahl am gleichen Ort werden nicht getauscht.

  • Wer sind die Genossenschafter der BG Zurlinden?

    BG Zurlinden nennt 33 Genossenschafter. Auf ihrer Website führt sie vor allem Bau- und Handwerksunternehmen auf, dazu die Stadt Zürich. Gegründet wurde die Genossenschaft 1923 von Unternehmern.

  • Ist Untermiete bei BG Zurlinden erlaubt?

    Untermiete ist bewilligungspflichtig, und die Belegungsvorschriften gelten weiter. Untervermietungen über Vermietungsplattformen sind laut Vermietungsreglement unzulässig.

Neubauprojekte

1 Projekt in Planung oder im Bau
Bewerbung: noch kein TerminZentrum Tödi, Horgen

Laut Projektseite entstehen im Zentrum Tödi in den kommenden Jahren insgesamt 161 neue Wohnungen; die zweite Etappe ist seit dem Spatenstich vom 29. Januar 2026 im Bau. Für das Neubauprojekt führt BG Zurlinden eine eigene Interessentenliste und informiert darüber über den Vermietungsbeginn.

Quelle: toedi-horgen.ch, Projektseite der BG Zurlinden, geprüft am 5.10.2026

Auch einen Blick wert

Finde noch heute eine Genossenschaftswohnung in Zürich

GenossenSchaffen-Abo · 5 CHF pro Monat · jederzeit kündbar

Jetzt abonnieren
GenossenSchaffen ist unabhängig und gehört nicht zu Baugenossenschaft Zurlinden. Voraussetzungen geprüft am 5. Oktober 2026; massgebend ist immer das jeweilige Inserat. Bitte melde Unstimmigkeiten via Kontaktformular.
Inserate anderer Genossenschaften per E-Mail · 5 CHF pro Monat
Abonnieren