BG Silu: freie Wohnungen

49 Inserate in den letzten 12 Monaten. Rund 1000 Wohnungen in neun Orten im Kanton Zürich, keine Warteliste. Die Miete soll höchstens 30 % und mindestens 10 % des Nettoeinkommens betragen.

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Als Nichtmitglied
Bewerbung möglich
Mitgliedschaft
mit Mietvertrag, CHF 2’000 «pro Zimmerzahl»
Mindestbelegung
ab 3 Zimmern: Zimmerzahl minus 1
Einkommen und Vermögen
Miete soll 10–30 % des Nettoeinkommens sein
Warteliste
keine
  1. Inserat erhaltenMit dem Suchabo erhältst Du jedes neue BG Silu-Inserat sofort per E-Mail, mit Link zum Inserat. Die SILU zeigt freie Wohnungen auf ihrer Seite «zu Vermieten», eingebunden von Newhome.
  2. Formular «Mietinteresse» einreichenFülle das Formular «Mietinteresse für eine Wohnung» aus und stelle es mit den verlangten Unterlagen der Geschäftsstelle zu. Als Kontakt für alle Wohnungen nennt die SILU bewerbungen@bgsilu.ch. Der Eingang wird nicht bestätigt.
  3. Besichtigung und GesprächAusgewählte Interessierte werden nach der Besichtigung zu einem persönlichen Gespräch bei der Siedlungskommission oder der Geschäftsstelle eingeladen. Die Siedlungskommission gibt eine Empfehlung ab.
  4. Entscheid und AnteilscheineDie Geschäftsstelle entscheidet, sofern sich der Vorstand den Entscheid nicht im Einzelfall vorbehält. Definitiv aufgenommen bist Du erst, wenn das Anteilscheinkapital für die Wohnung überwiesen ist.

Verlangte Unterlagen: Aktuelle Bonitätsprüfung für Mietinteressent/in und Ehepartner/in oder Solidarhafter/in (CreditTrust-Zertifikat, sonst Original-Betreibungsauszug, nicht älter als 1 Monat); Kopie der aktuellen Steuerveranlagung aller im Haushalt wohnenden Personen; Kopie der Aufenthaltsbewilligung (für Ausländer/innen).

Offizielle Seite von BG Silu

Wie oft wird Deine Wohnungsgrösse frei?

Inserate in den letzten 24 Monaten, nach Anzahl Zimmer.

66bei BG Silu
605bei allen Anbietern in Beobachtung

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Zahlen

  • Tempo17 von 135 gefundenen Inseraten waren innert eines Tages wieder offline.
  • ZeitpunktNeue Inserate fanden wir am häufigsten am Montag, Mittwoch und Freitag, meist zwischen 11 und 17 Uhr.
  • MieteGefundene 3.5-Zimmer-Inserate: Median CHF 1’335 pro Monat (66 Inserate).
  • LageDie meisten Inserate kamen aus Embrach, Bassersdorf und Bachenbülach.

Aus den Inseraten, die wir gefunden haben; keine vollständige Übersicht. Offline heisst nicht vergeben.

Die SILU bestätigt den Eingang einer Anmeldung nicht. Bei grosser Nachfrage kann sie das Anmeldeverfahren für externe Bewerbende zeitweise einstellen. Quelle

Alle Zahlen und Diagramme

Wie lange ein Inserat online blieb

bis 1,5 Std.1 %
1,5–3 Std.1 %
3–24 Std.10 %
1–3 Tage13 %
3–7 Tage30 %
länger44 %

Wann wir neue Inserate gefunden haben

Mieten nach Zimmerzahl

01’0002’0003’0002.5 Zi.1’0253 Zi.1’1053.5 Zi.1’3354 Zi.1’3054.5 Zi.1’755

Inserate nach Grösse

GrösseBG SiluAlle AnbieterMiete
1 Zimmer3216–
2 Zimmer4331–
2.5 Zimmer19414CHF 1’025
3 Zimmer11623CHF 1’105
3.5 Zimmer66605CHF 1’335
4 Zimmer7330CHF 1’305
4.5 Zimmer35490CHF 1’755
5.5 Zimmer1118–
6.5 Zimmer120–

Orte

Embrach37
Bassersdorf28
Bachenbülach27
Rafz25
Hausen am Albis13
Nürensdorf7
Kloten6

Inserate pro Monat

3Okt6Nov5Dez5Jan1Feb5Mär3Apr2Mai3Jun1Jul10Aug5Sep

Die letzten Inserate

  • 3.5 Zimmer · 61 m² · CHF 1’085Dorfstrasse 141, 8424 Embrach · 1.10.2026 · nach 3 Stunden nicht mehr online
  • 4 Zimmer · 75 m² · CHF 1’216Auenring 41, 8303 Bassersdorf · 30.9.2026 · nach 23 Stunden nicht mehr online
  • 1 Zimmer · 33 m² · CHF 780Bächliwis 26, 8184 Bachenbülach · 16.9.2026 · nach 6 Tagen nicht mehr online
  • 3.5 Zimmer · 61 m² · CHF 1’085Dorfstrasse 141, 8424 Embrach · 10.9.2026 · nach 4 Tagen nicht mehr online
  • 3.5 Zimmer · 62 m² · CHF 1’520Stationsstrasse 19, 8424 Embrach · 31.8.2026 · nach 8 Tagen nicht mehr online

147 Inserate aus den letzten 24 Monaten, 195 seit 28.9.2023. Wir suchen tagsüber alle 30 bis 60 Minuten nach neuen Inseraten und können sehr kurze Inserate verpassen; Dauer und Uhrzeit sind deshalb Näherungen. Offline heisst nicht vergeben. Mieten laut Inserat, Median, nur Grössen mit mindestens 5 Inseraten.

Voraussetzungen und Vergabe

Gemeinnützige Baugenossenschaft mit Sitz in Kloten und rund 1000 Wohnungen in 14 Siedlungen in neun Orten im Kanton Zürich, darunter Embrach, Bachenbülach, Bassersdorf und Kloten.

Die fünf Antworten ausführlich
  • Kann ich mich als Nichtmitglied bewerben?

    Ja. Die SILU schreibt grundsätzlich alle Wohnungen öffentlich aus. Interne Wechsel und einige Gruppen, etwa Familien mit Kindern, werden bevorzugt.

  • Muss ich Mitglied werden, und was kostet das?

    Ja, mit dem Mietvertrag. Das Reglement nennt Anteilscheine von «pro Zimmerzahl Fr. 2'000.00». Mit befristetem Mietvertrag wirst Du nicht Mitglied.

  • Gibt es eine Mindestbelegung?

    Ja, bei Neuvermietungen: bis 2½ Zimmer 1 Person, 3 bis 3½ Zimmer 2, 4 bis 4½ Zimmer 3 Personen. Begründete Ausnahmen sind möglich.

  • Gibt es Einkommens- oder Vermögenslimiten?

    Der Mietzins soll höchstens 30 % und mindestens 10 % des Nettoeinkommens betragen. Für subventionierte Wohnungen gelten die Bedingungen des Subventionsgebers.

  • Gibt es eine Warteliste?

    Nein. Die SILU schreibt, sie führe keine Wartelisten, weder für interne noch für externe Interessierte.

Vergaberegeln und Quellen
  • Feste Reihenfolge bei der Vergabe

    Das Reglement nennt eine Reihenfolge: zuerst vier Arten interner Wechsel, dann Wohnen im Alter, Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Alleinstehende, zuletzt alle weiteren Mietinteressenten.

    «Bei der Vermietung wird in nachstehender Reihenfolge bevorzugt behandelt: • interne Wechsel infolge anstehenden Bau- und Sanierungsvorhaben • interne Wechsel aus familiären und/oder gesundheitlichen Gründen in kleinere oder grössere Wohnungen • interne Wechsel in Bezug auf die Subventionsbestimmungen • interne Wechsel infolge Unter- oder Überbelegungsvorschriften • Wohnen im Alter • Familien mit Kindern • Alleinerziehende mit Kinder sowie Alleinstehende / -erziehende ohne Kinder (mit Besuchsrecht) • Alle weiteren Mietinteressenten»Quelle: bgsilu.ch, Vermietungsrichtlinien (PDF), Ziff. 5, geprüft am 5.10.2026
  • Mindest- und Höchstbelegung

    Für Neuvermietungen gilt eine Tabelle mit Mindest- und Höchstbelegung: bis 2½ Zimmer mindestens 1 Person, 3 bis 3½ Zimmer 2, 4 bis 4½ Zimmer 3, 5 bis 5½ Zimmer 4, 6 bis 6½ Zimmer 5 Personen. Ausnahmen können laut Ziff. 7 in begründeten Fällen bewilligt werden.

    «min. Belegung max. Belegung 1- bis 1 ½ -Zimmer Wohnung 1 Person 2 Personen 2- bis 2 ½ -Zimmer Wohnung 1 Person 3 Personen 3- bis 3 ½ -Zimmer Wohnung 2 Personen 4 Personen 4- bis 4 ½ -Zimmer Wohnung 3 Personen 6 Personen 5- bis 5 ½ -Zimmer Wohnung 4 Personen 7 Personen 6- bis 6 ½ -Zimmer Wohnung 5 Personen 8 Personen»Quelle: bgsilu.ch, Vermietungsrichtlinien (PDF), Ziff. 7, geprüft am 5.10.2026
  • Miete soll 10–30 % sein

    Das Einkommen muss in einem angemessenen Verhältnis zum Mietzins stehen. Der Mietzins soll nicht mehr als 30 % und nicht weniger als 10 % des Nettoeinkommens betragen. Das Reglement formuliert das als Soll-Regel.

    «Das Einkommen der Mieterschaft muss in einem angemessenen Verhältnis zum Mietzins stehen. Insbesondere soll der Mietzins nicht mehr als 30% und nicht weniger als 10% des Nettoeinkommens betragen.»Quelle: bgsilu.ch, Vermietungsrichtlinien (PDF), Ziff. 14, geprüft am 5.10.2026
  • Anteilscheine: CHF 2’000 «pro Zimmerzahl»

    Wer eine Wohnung mietet, tritt der Genossenschaft bei und zeichnet Anteilscheine. Das Reglement nennt «pro Zimmerzahl Fr. 2'000.00». Ein Rechenbeispiel gibt die SILU nicht.

    «Die Miete einer Wohnung setzt den Beitritt zur Genossenschaft und somit die Zeichnung von Anteilscheinen voraus, es sind dies pro Zimmerzahl Fr. 2'000.00.»Quelle: bgsilu.ch, Vermietungsrichtlinien (PDF), Ziff. 15, geprüft am 5.10.2026
  • Öffentlich ausgeschrieben, keine Warteliste

    Die SILU schreibt grundsätzlich alle Wohnungen öffentlich aus. Ausgenommen sind interne Wechsel, die je nach Situation nicht inseriert werden. Eine Warteliste gibt es nicht.

    «Grundsätzlich werden sämtliche Wohnungen der Baugenossenschaft SILU öffentlich ausgeschrieben. Ausnahmen bilden interne Wechsel, welche je nach Situation nicht inseriert werden. Es werden keine Wartelisten geführt.»Quelle: bgsilu.ch, Vermietungsrichtlinien (PDF), Ziff. 25, geprüft am 5.10.2026
  • Gespräch nach der Besichtigung

    Ausgewählte Interessierte werden nach der Besichtigung zu einem persönlichen Gespräch bei der Siedlungskommission oder der Geschäftsstelle eingeladen. Das gilt auch für Mitbewohnende.

    «Ausgewählte Mietinteressent/innen (auch im Untermietverhältnis und Mitbewohnende) werden nach der Wohnungsbesichtigung zu einem persönlichen Gespräch bei der Siedlungskommission oder der Geschäftsstelle eingeladen.»Quelle: bgsilu.ch, Vermietungsrichtlinien (PDF), Ziff. 25, geprüft am 5.10.2026
  • Anmeldung kann zeitweise eingestellt werden

    Bei grosser Nachfrage kann die SILU das Anmeldeverfahren für externe Bewerbende zeitweise einstellen.

    «Bei grosser Nachfrage kann das Anmeldeverfahren für externe Bewerbende zeitweise eingestellt werden.»Quelle: bgsilu.ch, Vermietungsrichtlinien (PDF), Ziff. 25, geprüft am 5.10.2026
  • Keine Hunde, Katzen mit Bewilligung

    Hunde sind nicht gestattet, mit einer Ausnahme für die Siedlung SILU 2 mit Bewilligung. Eine Katze braucht eine Bewilligung und darf nicht ins Freie. In Erdgeschoss- und Hochparterrewohnungen sind Katzen nicht erlaubt.

    «Das Halten von Katzen ist in allen Erdgeschoss- und Hochparterrewohnungen nicht erlaubt. Bestehende Bewilligungen behalten ihre Gültigkeit bis zum Ableben des Tieres. • Für das Halten einer Katze ist eine Bewilligung notwendig. Die Katze ist im Wohnobjekt zu halten und darf nicht ins Freie gelassen werden. Katzennetze sind nicht erlaubt. • Das Halten von Hunden ist nicht gestattet (jetzige Ausnahme Siedlung SILU 2 mit Bewilligung).»Quelle: bgsilu.ch, Vermietungsrichtlinien (PDF), Ziff. 21, geprüft am 5.10.2026
  • Wohnen im Alter: Mindestalter 60

    Die Vermietungsrichtlinien nennen für die Wohnungen «Wohnen im Alter» ein Mindestalter von 60 Jahren. Bei mehreren Personen muss die älteste Person das Mindestalter erfüllen.

    «Im Sinne des Vermietungsreglements sind Einzelpersonen, die ein Mindestalter von 60 Jahren haben oder Personengruppen, in welchen die älteste Person der Gruppe die Anforderung an das Mindestalter erfüllt.»Quelle: bgsilu.ch, Vermietungsrichtlinien (PDF), Ziff. 11, geprüft am 5.10.2026
  • Subventionierte Wohnungen

    Bei subventionierten Wohnungen gelten die Bestimmungen des Subventionsgebers. Mieten kann sie nur, wer die gesetzten Bedingungen erfüllt.

    «Bei subventionierten Wohnungen gelten die Bestimmungen des Subventionsgebers. Subventionierte Wohnungen können nur von Personen gemietet werden, welche die gesetzten Bedingungen erfüllen.»Quelle: bgsilu.ch, Vermietungsrichtlinien (PDF), Ziff. 12, geprüft am 5.10.2026
  • Befristet ohne Mitgliedschaft

    Im Zusammenhang mit umfassenden Erneuerungen oder Ersatzneubauten kann die SILU Wohnungen befristet vermieten. Wer befristet mietet, wird nicht Mitglied und zahlt eine Kaution von drei Nettomietzinsen.

    «In Zusammenhang mit umfassenden baulichen Erneuerungen oder Ersatzneubauten können Wohnungen befristet vermietet werden. Mieterschaften mit befristeten Wohnungsverträgen werden nicht als Genossenschaftsmitglieder aufgenommen. Sie entrichten eine Mietzinskaution in der Höhe von drei Nettomietzinsen.»Quelle: bgsilu.ch, Vermietungsrichtlinien (PDF), Ziff. 4, geprüft am 5.10.2026
Häufige Fragen
  • Sind bei der SILU Hunde und Katzen erlaubt?

    Hunde sind laut Vermietungsrichtlinien nicht gestattet, mit einer Ausnahme für die Siedlung SILU 2 (Hausen am Albis) mit Bewilligung. Für eine Katze braucht es eine Bewilligung, sie darf nicht ins Freie. In Erdgeschoss- und Hochparterrewohnungen sind Katzen nicht erlaubt.

  • Wird das Anteilscheinkapital der SILU verzinst?

    Nein. Laut Statuten von 2025 werden die Genossenschaftsanteile nicht verzinst. Ausscheidende Mitglieder erhalten sie höchstens zum Nennwert zurück. Ratenzahlung kann der Vorstand ausnahmsweise bewilligen.

  • Ab welchem Alter kann ich eine Alterswohnung der SILU mieten?

    Die Vermietungsrichtlinien nennen für «Wohnen im Alter» ein Mindestalter von 60 Jahren; in einer Gruppe muss die älteste Person so alt sein. Die Projektseite zur Ackerstrasse in Kloten schreibt dagegen «ab dem Alter 55 plus». In der Siedlung SILU 14 in Kloten werden Einwohnerinnen und Einwohner von Kloten nach Möglichkeit bevorzugt.

  • Kann ich bei der SILU befristet mieten, ohne Mitglied zu werden?

    Nur wenn die SILU eine Wohnung befristet ausschreibt. Das kann sie im Zusammenhang mit umfassenden Erneuerungen oder Ersatzneubauten tun. Mit einem befristeten Vertrag wirst Du nicht als Mitglied aufgenommen und zahlst statt Anteilscheinen eine Kaution von drei Nettomietzinsen.

  • Was ist aus dem Ersatzneubau Dreispitz in Embrach geworden?

    Laut SILU hat das Verwaltungsgericht ihre Beschwerde im Juli 2025 abgewiesen, der Ersatzneubau an der Quer- und Dorfstrasse ist damit verhindert. Die SILU prüft das weitere Vorgehen und plant Unterhaltsarbeiten an den bestehenden Gebäuden.

Neubauprojekte

3 Projekte in Planung oder im Bau
Vermietung nicht vor Dezember 2026Im Chängel, Embrach (SILU 15)

18 Alterswohnungen in Holzbauweise, Spatenstich war am 2. März 2026. Die Fertigstellung ist laut SILU für 2027 vorgesehen. Bedingungen der Erstvermietung sind noch nicht publiziert.

Quelle: bgsilu.ch, News «Spatenstich in Embrach Im Chängel», geprüft am 5.10.2026
Bezug: ab Sommer 2027Chasernweg 20, Kloten

Die SILU hat die Liegenschaft von der Stadt Kloten im Baurecht übernommen und saniert sie umfassend. Geplant sind 20 Alterswohnungen. Zur Vermietung ist noch nichts publiziert.

Quelle: bgsilu.ch, Pressemitteilung vom 14.9.2026 (PDF), geprüft am 5.10.2026
Bewerbung: noch kein TerminWohnsiedlung Chasern, Kloten

Rund 130 preisgünstige Wohnungen für ältere Menschen und Familien im Hohrainli-Quartier, auf Land der Stadt Kloten. Der Baustart ist laut SILU frühestens 2029 möglich.

Quelle: bgsilu.ch, Pressemitteilung vom 14.9.2026 (PDF), geprüft am 5.10.2026

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GenossenSchaffen ist unabhängig und gehört nicht zu Baugenossenschaft SILU. Zahlen: Stand 4. Oktober 2026. Voraussetzungen geprüft am 5. Oktober 2026; massgebend ist immer das jeweilige Inserat. Bitte melde Unstimmigkeiten via Kontaktformular.
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