Sunnige Hof: freie Wohnungen

72 Inserate in den letzten 12 Monaten. Vor allem in Schwamendingen und Albisrieden. Die meisten Inserate sind innert eines Tages wieder offline.

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Bewerben bei Sunnige Hof

Als Nichtmitglied
möglich, Externe an fünfter Stelle
Mitgliedschaft
mit unbefristetem Mietvertrag, ab CHF 3’500
Mindestbelegung
3 Zimmer: 2 Personen, 4 Zimmer: 3
Einkommen und Vermögen
keine allgemeine Limite gefunden
Warteliste
keine, auch keine Blindbewerbungen
  1. Inserat erhaltenMit dem Suchabo erhältst Du jedes neue Sunnige-Hof-Inserat sofort per E-Mail, mit Link zum Inserat. Sunnige Hof schreibt auf der eigenen Website oder auf Homegate aus. Blindbewerbungen werden nicht berücksichtigt.
  2. Online bewerbenDie Inserate verlangen die Bewerbung über die Website von Sunnige Hof. Telefonische Anfragen und Anfragen über Homegate werden im laufenden Verfahren nicht beantwortet.
  3. Einladung zur BesichtigungSunnige Hof prüft die Bewerbungen und lädt zur Besichtigung ein. Die Kontaktdaten erhältst Du mit der Einladung.
  4. Mietvertrag und AnteilscheineMit dem unbefristeten Mietvertrag wirst Du Mitglied. Mindestens die Hälfte des Anteilscheinkapitals ist innert zehn Tagen nach Vertragsabschluss einzuzahlen.
Offizielle Seite von Sunnige Hof

Wie oft wird Deine Wohnungsgrösse frei?

Inserate in den letzten 24 Monaten, nach Anzahl Zimmer.

42bei Sunnige Hof
605bei allen Anbietern in Beobachtung

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Zahlen

  • Tempo124 von 149 gefundenen Inseraten waren innert eines Tages wieder offline, 64 davon nach höchstens anderthalb Stunden.
  • ZeitpunktNeue Inserate fanden wir am häufigsten am Montag, Dienstag und Mittwoch, meist zwischen 8 und 14 Uhr.
  • MieteGefundene 3.5-Zimmer-Inserate: Median CHF 1’877 pro Monat (42 Inserate).
  • LageDie meisten Inserate kamen aus Schwamendingen (8051), Albisrieden (8047) und Mönchaltorf.

Aus den Inseraten, die wir gefunden haben; keine vollständige Übersicht. Offline heisst nicht vergeben.

Alle Zahlen und Diagramme

Wie lange ein Inserat online blieb

bis 1,5 Std.43 %
1,5–3 Std.7 %
3–24 Std.33 %
1–3 Tage11 %
3–7 Tage5 %
länger1 %

Wann wir neue Inserate gefunden haben

Mieten nach Zimmerzahl

01’0002’0003’0001 Zi.7612 Zi.9232.5 Zi.1’4543 Zi.1’1003.5 Zi.1’8774 Zi.1’4874.5 Zi.1’697

Inserate nach Grösse

GrösseSunnige HofAlle AnbieterMiete
1 Zimmer26216CHF 761
1.5 Zimmer4144–
2 Zimmer6331CHF 923
2.5 Zimmer13414CHF 1’454
3 Zimmer20623CHF 1’100
3.5 Zimmer42605CHF 1’877
4 Zimmer17330CHF 1’487
4.5 Zimmer25490CHF 1’697
5.5 Zimmer2118–

Orte

Schwamendingen (8051)54
Albisrieden (8047)41
Mönchaltorf23
Unterstrass (8057)11
Wetzikon ZH9
Grünau (8064)8
Enge (8002)5

Inserate pro Monat

9Okt3Nov7Dez11Jan9Feb5Mär3Apr12Mai4Jun5Jul1Aug3Sep

Die letzten Inserate

  • 3 Zimmer · 65 m² · CHF 2’043Dübendorfstrasse 333, 8051 Zürich · 15.9.2026 · nach 9 Stunden nicht mehr online
  • 4.5 Zimmer · 95 m² · CHF 1’557Wehntalerstrasse 149, 8057 Zürich · 2.9.2026 · nach höchstens 1,5 Stunden nicht mehr online
  • 3.5 Zimmer · 68 m² · CHF 2’090Else-Züblin-Strasse 60, 8047 Zürich · 2.9.2026 · nach 5 Tagen nicht mehr online
  • 4 Zimmer · 74 m² · CHF 1’335Else-Züblin-Strasse 61, 8047 Zürich · 31.8.2026 · nach höchstens 1,5 Stunden nicht mehr online
  • 1 Zimmer · 27 m² · CHF 818Else-Züblin-Strasse 15, 8047 Zürich · 22.7.2026 · nach 2 Stunden nicht mehr online

155 Inserate aus den letzten 24 Monaten, 212 seit 27.9.2023. Wir suchen tagsüber alle 30 bis 60 Minuten nach neuen Inseraten und können sehr kurze Inserate verpassen; Dauer und Uhrzeit sind deshalb Näherungen. Offline heisst nicht vergeben. Mieten laut Inserat, Median, nur Grössen mit mindestens 5 Inseraten.

Voraussetzungen und Vergabe

Gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft mit rund 1800 Wohnungen in der Stadt Zürich und im Zürcher Oberland.

Die fünf Antworten ausführlich
  • Kann ich mich als Nichtmitglied bewerben?

    Ja, auf ausgeschriebene Objekte. In der Vergabereihenfolge stehen externe Bewerbungen aber an fünfter Stelle, nach internen Umsiedlungen und freiwilligen Mitgliedern.

  • Muss ich Mitglied werden, und was kostet das?

    Mit einem unbefristeten Mietvertrag wirst Du automatisch Mitglied. Das Anteilscheinkapital richtet sich nach der Wohnung, laut Reglement ab CHF 3’500.

  • Gibt es eine Mindestbelegung?

    Ja. 2 Personen für 3 bis 3½ Zimmer, 3 Personen für 4 bis 4½ Zimmer. Alleinerziehende zählen als zwei Personen. In Mönchaltorf gilt in der Regel Zimmerzahl minus 2. Einfamilienhäuser gehen an Haushalte mit Kindern.

  • Gibt es Einkommens- oder Vermögenslimiten?

    In Statuten und Vermietungsreglement haben wir keine allgemeine Limite gefunden. Bei staatlich geförderten Wohnungen können Auflagen gelten. Massgebend ist das Inserat.

  • Gibt es eine Warteliste?

    Nein. Sunnige Hof führt keine Wartelisten und berücksichtigt keine Blindbewerbungen.

Vergaberegeln und Quellen
  • Reihenfolge bei der Vergabe

    Die Vermietung folgt einer festen Reihenfolge: 1) interne Umsiedlungen (Bauvorhaben, Unterbelegung, gesundheitliche oder familiäre Gründe), 2) freiwillige Genossenschafterinnen und Genossenschafter, 3) Mitglieder der Baugenossenschaft des Kaufmännischen Verbandes Zürich, 4) Stadt Zürich (Soziale Einrichtungen und Betriebe), 5) externe Mieterinnen und Mieter. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich.

    «Die Vermietungsabteilung orientiert sich bei der Vergabe von frei werdenden Wohnungen nach unten stehender Reihenfolge.»Quelle: sunnigehof.ch, Häufige Fragen, geprüft am 5.10.2026
  • Mitglieder haben Vorrang

    Genossenschafterinnen und Genossenschafter haben Vorrang. Deshalb wird laut Sunnige Hof nur ein beschränkter Anteil der frei werdenden Wohnungen öffentlich ausgeschrieben.

    «Aufgrund unserer Vermietungsgrundsätze geniessen Genossenschafter*innen Vorrang bei der Vergabe von freien Wohnungen.»Quelle: sunnigehof.ch, Freie Mietobjekte, geprüft am 5.10.2026
  • Keine Warteliste

    Bewerben kannst Du Dich nur auf ausgeschriebene Objekte. Sunnige Hof führt keine Warteliste für Wohnungen und berücksichtigt keine Blindbewerbungen.

    «Blindbewerbungen können wir nicht berücksichtigen. Wir führen keine Wartelisten.»Quelle: sunnigehof.ch, Häufige Fragen, geprüft am 5.10.2026
  • Wo inseriert wird

    Freie Objekte erscheinen auf der eigenen Website oder auf Homegate.

    «Freie Mietobjekte schreiben wir auf dieser Seite oder auf Homegate aus.»Quelle: sunnigehof.ch, Freie Mietobjekte, geprüft am 5.10.2026
  • Mitglied mit dem Mietvertrag

    Wer einen unbefristeten Mietvertrag abschliesst, wird automatisch Mitglied und zeichnet Anteilscheinkapital. Dessen Höhe richtet sich nach der Wohnungsgrösse.

    «Wenn Sie einen unbefristeten Mietvertrag abschliessen, werden Sie automatisch Genossenschaftsmitglied und zeichnen entsprechendes Anteilscheinkapital.»Quelle: sunnigehof.ch, Häufige Fragen, geprüft am 5.10.2026
  • Mindestanteile und Aufnahmegebühr

    Laut Statuten übernimmt ein Mitglied mindestens zehn Genossenschaftsanteile zu je Fr. 100. Die Aufnahmegebühr legt der Verwaltungsrat fest, sie beträgt höchstens Fr. 250.

    «Mitglied der Genossenschaft kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche die Aufnahmegebühr bezahlt hat und mindestens zehn Genossenschaftsanteile übernimmt (Mitgliedschaftsanteil).»Quelle: sunnigehof.ch, Statuten 2022 (PDF), Art. 7 und 15, geprüft am 5.10.2026
  • Anteilscheinkapital nach Wohnung

    Der Anhang zum Vermietungsreglement nennt je nach Siedlung, Baujahr und Grösse Beträge von CHF 3’500 (1 bis 1½ Zimmer, Baujahr bis 2014) bis CHF 30’000 (oberstes Geschoss ab 150 m²). Für Wohnungen mit Baujahr 2021 und später gilt eine eigene Regelung pro Überbauung. Mindestens die Hälfte ist innert zehn Tagen nach Vertragsabschluss fällig, der Rest auf schriftliche Anfrage in Raten.

    «Mindestens 50% des Anteilscheinkapitals ist innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsabschluss einzuzahlen. Der Rest kann auf schriftliche Anfrage in Raten von mindestens CHF 500 einbezahlt werden.»Quelle: sunnigehof.ch, Vermietungsreglement Juli 2022 (PDF), Anhang, geprüft am 5.10.2026
  • Mindestbelegung

    Wohnungen: 1 bis 2½ Zimmer 1 Person, 3 bis 3½ Zimmer 2 Personen, 4 bis 4½ Zimmer 3 Personen, 5½ Zimmer 4 Personen, 6½ Zimmer 5 Personen. Einfamilienhäuser gehen an Paare oder Alleinerziehende mit Kindern: 4 Zimmer mit mindestens 1 Kind, 5 Zimmer mit mindestens 2 Kindern, 6 Zimmer mit mindestens 3 Kindern.

    «- 1- bis 2½-Zimmer-Wohnung 1 Person - 3- bis 3½-Zimmer-Wohnung 2 Personen - 4- bis 4½-Zimmer-Wohnung 3 Personen - 5½-Zimmer-Wohnung 4 Personen - 6 ½-Zimmer-Wohnung 5 Personen»Quelle: sunnigehof.ch, Vermietungsreglement Juli 2022 (PDF), Art. 3, geprüft am 5.10.2026
  • Alleinerziehende zählen doppelt

    Bei der Belegung wird eine alleinerziehende Person als zwei Personen angerechnet.

    «Alleinerziehend wird mit zwei Personen angerechnet.»Quelle: sunnigehof.ch, Vermietungsreglement Juli 2022 (PDF), Art. 3 Ziff. 2, geprüft am 5.10.2026
  • Ausnahme Mönchaltorf

    In der Siedlung in Mönchaltorf gilt in der Regel Zimmerzahl minus 2, eine 4½-Zimmer-Wohnung braucht also mindestens 2 Personen.

    «Die Mindestbelegung in Mönchaltorf wird in der Regel durch die Anzahl der Zimmer minus 2 festgelegt – ohne dass eine Unterbelegung vorliegt (Bsp. 4 ½ Zimmer-Wohnung minus 2 ergibt die Mindestbelegung von 2 Personen).»Quelle: sunnigehof.ch, Vermietungsreglement Juli 2022 (PDF), Art. 3 Ziff. 5, geprüft am 5.10.2026
  • Einkommen und Vermögen

    In den Statuten und im Vermietungsreglement haben wir keine allgemeine Einkommens- oder Vermögenslimite gefunden. Die Statuten sehen vor, dass Mieterinnen und Mieter über Auflagen aus staatlicher Wohnbauförderung informiert werden und sich zu deren Einhaltung verpflichten.

    «Der Verwaltungsrat sorgt auch dafür, dass die Mieter*innen über allfällige Auflagen aufgrund staatlicher Wohnbauförderung informiert werden und sich zu deren Einhaltung verpflichten.»Quelle: sunnigehof.ch, Statuten 2022 (PDF), Art. 4, geprüft am 5.10.2026
  • Haustiere

    Zwei Wohnungskatzen sind erlaubt. Ein Hund ist grundsätzlich erlaubt, braucht aber immer eine vorgängige schriftliche Bewilligung der Geschäftsstelle mit Vereinbarung. Rassen auf der kantonalen Verbotsliste sowie Papageien und Reptilien sind nicht erlaubt.

    «Es bedarf jedoch immer einer vorgängigen schriftlichen Bewilligung der Geschäftsstelle mit Abschluss einer Vereinbarung.»Quelle: sunnigehof.ch, Häufige Fragen, geprüft am 5.10.2026
  • Befristete Mietverhältnisse

    In der Siedlung Eichacker ist ein Ersatzneubau geplant. Wohnungen dort wurden zuletzt befristet bis zum Baubeginn vermietet, mit Mieterkaution und ohne Mitgliedschaft (Inserat vom 10.04.2026). Über dieselbe Seite schreibt Sunnige Hof auch Wohnungen der Baugenossenschaft des KVZ aus (2024 in Dübendorf, befristet, teils mit Kaution statt Anteilscheinkapital); massgebend ist dort das Inserat.

    «Da auf dem Areal ein Ersatzneubau vorgesehen ist, wird die Wohnung im Rahmen eines befristeten Mietverhältnisses vermietet.»Quelle: sunnigehof.api.melon.rent, Inseratetext Dübendorfstrasse 176 (Eichacker), geprüft am 5.10.2026
  • Obergrenze für Bewerbungen

    Eine Obergrenze für Bewerbungen pro Inserat haben wir nicht gefunden, weder auf der Website noch im Vermietungsreglement oder in den Inseratetexten.

    Quelle: sunnigehof.ch, Freie Mietobjekte, geprüft am 5.10.2026
Häufige Fragen
  • Darf ich bei Sunnige Hof einen Hund halten?

    Grundsätzlich ja, sofern die Rasse nicht auf der Liste der verbotenen Hunde des Kantons Zürich steht. Du brauchst vorher immer eine schriftliche Bewilligung der Geschäftsstelle und schliesst eine Vereinbarung ab. Zwei Wohnungskatzen sind erlaubt, Papageien und Reptilien nicht.

  • Wer bekommt bei Sunnige Hof eine Wohnung zuerst?

    Zuerst kommen interne Umsiedlungen, dann freiwillige Genossenschafterinnen und Genossenschafter, dann Mitglieder der Baugenossenschaft des Kaufmännischen Verbandes Zürich und die Stadt Zürich gemäss Vereinbarung. Externe Bewerbungen stehen an fünfter Stelle. Sunnige Hof schreibt deshalb nur einen beschränkten Anteil der frei werdenden Wohnungen aus.

  • Kann ich Mitglied bleiben, wenn ich ausziehe?

    Ja. Laut Sunnige Hof kannst Du die Genossenschaftsanteile nach dem Auszug belassen. Du gibst dazu in der Kündigung an, dass Du freiwillige Genossenschafterin oder freiwilliger Genossenschafter bleiben möchtest.

  • Kann ich innerhalb von Sunnige Hof die Wohnung wechseln?

    Laut Vermietungsreglement ist eine Umsiedlung frühestens nach fünf Jahren möglich und nur in begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Kinderzuwachs oder aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen. Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei einer Neuvermietung.

  • Darf ich meine Wohnung untervermieten?

    Laut Sunnige Hof ist eine Untermiete höchstens ein Jahr gestattet und muss vorher schriftlich mitgeteilt werden; das Vermietungsreglement bewilligt sie nur in Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag. Als Hauptmieterin oder Hauptmieter hast Du Wohnsitzpflicht und bleibst für die Miete haftbar.

Neubauprojekte

3 Projekte in Planung oder im Bau
Bezug: geplant 2032Ersatzneubau Eichacker

Rund 170 statt heute 92 Wohnungen an der Dübendorfstrasse in Schwamendingen. Der Architekturwettbewerb ist für 2026 vorgesehen. Zur Vermietung ist noch nichts bekannt.

Quelle: sunnigehof.ch, Siedlung Eichacker, geprüft am 5.10.2026
Bewerbung: noch kein TerminErsatzneubau Probstei

Rund 136 Wohnungen mit 2 bis 6½ Zimmern anstelle von 36 Reihenhäusern in Schwamendingen. Das Projekt ist im Bewilligungsverfahren. Zur Vermietung ist noch nichts bekannt.

Quelle: sunnigehof.ch, Siedlung Probstei, geprüft am 5.10.2026
Bewerbung: noch kein TerminSilbergrueb, vierte Etappe

In Mönchaltorf ist eine vierte Etappe mit voraussichtlich 65 Wohnungen geplant. Zur Vermietung ist noch nichts bekannt.

Quelle: sunnigehof.ch, Siedlung Silbergrueb, geprüft am 5.10.2026

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GenossenSchaffen ist unabhängig und gehört nicht zu Siedlungsgenossenschaft Sunnige Hof. Zahlen: Stand 4. Oktober 2026. Voraussetzungen geprüft am 5. Oktober 2026; massgebend ist immer das jeweilige Inserat. Bitte melde Unstimmigkeiten via Kontaktformular.
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