GBL: freie Wohnungen

64 Inserate in den letzten 12 Monaten. In Albisrieden, Altstetten und im Limmattal. Die Inserate werden auf Flatfox aufgeschaltet.

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Bewerben bei GBL

Als Nichtmitglied
Ja, Mitglieder in der Regel zuerst
Mitgliedschaft
mit dem Mietvertrag, Anteilkapital CHF 3’000–9’000
Mindestbelegung
meist Zimmer minus 2, grosse minus 1
Einkommen und Vermögen
Reglement nennt keine; subventionierte Wohnungen separat
Warteliste
im Reglement nur für interne Wechsel
  1. Inserat erhaltenMit dem Suchabo erhältst Du jedes neue GBL-Inserat sofort per E-Mail, mit Link zum Inserat. GBL schaltet frei werdende Wohnungen auf Flatfox auf.
  2. Online bewerbenDu reichst die Bewerbung über das Online-Anmeldeformular mit den geforderten Beilagen ein. Laut GBL sind die Inserate nur kurz aufgeschaltet.
  3. Prüfung abwartenGBL prüft Deine Zahlungsfähigkeit anhand des Betreibungsauszugs und kann mit Deiner Zustimmung Referenzen einholen. Die Zuteilung macht die Geschäftsstelle.
  4. Mitglied werden, Anteilkapital zahlenDie Vermietung erfolgt nach Zustimmung des Vorstands und Aufnahme als Mitglied. Dafür zahlst Du die Aufnahmegebühr und das Anteilkapital.

Verlangte Unterlagen: Aktueller Betreibungsauszug im Original über die letzten 2 Jahre (bei Wohnortswechsel in dieser Zeit mehrere Auszüge).

Offizielle Seite von GBL

Wie oft wird Deine Wohnungsgrösse frei?

Inserate in den letzten 24 Monaten, nach Anzahl Zimmer.

41bei GBL
623bei allen Anbietern in Beobachtung

5 CHF pro Monat · jederzeit kündbar. Je flexibler Deine Kriterien sind, desto mehr passende Inserate erhältst Du.

Zahlen

  • Tempo87 von 129 gefundenen Inseraten waren innert eines Tages wieder offline, 36 davon nach höchstens anderthalb Stunden.
  • ZeitpunktNeue Inserate fanden wir am häufigsten am Montag, Mittwoch und Freitag, meist zwischen 8 und 15 Uhr.
  • MieteGefundene 3-Zimmer-Inserate: Median CHF 966 pro Monat (41 Inserate).
  • LageDie meisten Inserate kamen aus Albisrieden (8047), Schlieren und Urdorf.

Aus den Inseraten, die wir gefunden haben; keine vollständige Übersicht. Offline heisst nicht vergeben.

GBL schreibt selbst, die Angebote seien wegen des jeweils grossen Rücklaufs nur kurz aufgeschaltet. Quelle

Alle Zahlen und Diagramme

Wie lange ein Inserat online blieb

bis 1,5 Std.28 %
1,5–3 Std.12 %
3–24 Std.27 %
1–3 Tage24 %
3–7 Tage5 %
länger4 %

Wann wir neue Inserate gefunden haben

Mieten nach Zimmerzahl

01’0002’0003’0001.5 Zi.9382 Zi.9582.5 Zi.1’3313 Zi.9663.5 Zi.1’8094 Zi.1’4454.5 Zi.1’844

Inserate nach Grösse

GrösseGBLAlle AnbieterMiete
1 Zimmer2216–
1.5 Zimmer8144CHF 938
2 Zimmer7331CHF 958
2.5 Zimmer14414CHF 1’331
3 Zimmer41623CHF 966
3.5 Zimmer36605CHF 1’809
4 Zimmer15330CHF 1’445
4.5 Zimmer30490CHF 1’844

Orte

Albisrieden (8047)55
Schlieren55
Urdorf21
Altstetten (8048)12
Dietikon4
Birmensdorf4

Inserate pro Monat

7Okt11Nov5Dez8Jan8Feb2Mär2Apr1Mai6Jun5Jul6Aug3Sep

Die letzten Inserate

  • 3 Zimmer · 55 m² · CHF 1’129Bahhnhofstrasse 67, 8902 Urdorf · 11.9.2026
  • 3 Zimmer · 66 m² · CHF 1’265Mühleackerstrasse 17, 8952 Schlieren · 11.9.2026
  • 4 Zimmer · 72 m² · CHF 1’411Rautistrasse 370, 8048 Zürich · 11.9.2026
  • 3.5 Zimmer · 80 m² · CHF 1’388Kleinzelglistrasse 6, 8952 Schlieren · 31.8.2026
  • 3.5 Zimmer · 71 m² · CHF 1’754Limmatstrasse 10, 8952 Schlieren · 31.8.2026

153 Inserate aus den letzten 24 Monaten, 196 seit 29.1.2024. Wir suchen tagsüber alle 30 bis 60 Minuten nach neuen Inseraten und können sehr kurze Inserate verpassen; Dauer und Uhrzeit sind deshalb Näherungen. Offline heisst nicht vergeben. Mieten laut Inserat, Median, nur Grössen mit mindestens 5 Inseraten.

Voraussetzungen und Vergabe

Wohnbaugenossenschaft mit 1’631 Wohnungen in Zürich Albisrieden und Altstetten sowie in Schlieren, Dietikon, Urdorf und Birmensdorf.

Die fünf Antworten ausführlich
  • Kann ich mich als Nichtmitglied bewerben?

    Ja. Freie Wohnungen sind öffentlich auf Flatfox ausgeschrieben. Bewerbungen von Mitgliedern haben in der Regel Vorrang.

  • Muss ich Mitglied werden, und was kostet das?

    Ja, in der Regel mit dem Mietvertrag. Anteilkapital je nach Wohnung CHF 3’000 bis 9’000, dazu eine Aufnahmegebühr von höchstens CHF 500.

  • Gibt es eine Mindestbelegung?

    Ab 3 Zimmern in der Regel Zimmerzahl minus 2, bei grösserer Wohnfläche minus 1. Für kleinere Wohnungen nennt das Reglement keinen Wert.

  • Gibt es Einkommens- oder Vermögenslimiten?

    Das Vermietungsreglement nennt keine allgemeinen Limiten. Für subventionierte Wohnungen gelten die Subventionsbestimmungen.

  • Gibt es eine Warteliste?

    Das Reglement nennt eine Warteliste nur für interne Wohnungswechsel. Freie Wohnungen werden ausgeschrieben, dazu gibt es einen Newsletter.

Vergaberegeln und Quellen
  • Inserate auf Flatfox

    GBL schreibt frei werdende Wohnungen auf Flatfox aus und bindet die Inserate auf der eigenen Website ein. Die Inserate sind laut GBL nur kurz aufgeschaltet.

    «Alle freien Wohnungen werden auf dem Immobilienportal Flatfox ausgeschrieben. Die Angebote sind aufgrund des jeweils grossen Rücklaufs nur kurz aufgeschaltet.»Quelle: gbl.ch, Freie Objekte, geprüft am 5.10.2026
  • Mindestbelegung nach Wohnfläche

    Für nicht subventionierte Wohnungen gilt in der Regel Zimmerzahl minus 2, über einer Grenze der gerundeten Wohnfläche Zimmerzahl minus 1; halbe Zimmer zählen nicht mit. Die Grenze liegt bei 82 m² (3 und 3.5 Zimmer), 105 m² (4 und 4.5), 128 m² (5 und 5.5) und 151 m² (6 und 6.5). Für Wohnungen unter 3 Zimmern nennt die Tabelle keinen Wert.

    «Als Mindestbelegung für ein Wohnobjekt im freitragenden (nicht subventionierten) Wohnungsbau gilt – soweit nichts anderes bestimmt ist (vgl. Art. 12 Abs. 2 und 3) – in der Regel die Formel: Anzahl Zimmer minus 2, bzw. bei grösserer Wohnfläche, Anzahl Zimmer minus 1 = Personenzahl, gemäss folgender Tabelle»Quelle: gbl.ch, Vermietungsreglement Ausgabe 2026, Art. 12 Abs. 1 (PDF), geprüft am 5.10.2026
  • Mitgliedschaft mit dem Mietvertrag

    Mitglied wirst Du, wenn Du einen Mietvertrag für eine Wohnung unterzeichnest, die Aufnahmegebühr zahlst und Genossenschaftsanteile übernimmst. Die Aufnahmegebühr legt der Vorstand fest, sie beträgt laut Statuten höchstens CHF 500.

    «Mitglied der Genossenschaft kann jede volljährige, natürliche oder jede juristische Person werden, welche einen Mietvertrag für Wohnräume mit der Genossenschaft unterzeichnet, die Aufnahmegebühr bezahlt hat sowie mindestens einen Genossenschaftsanteil (Mitgliedschaftsanteil) übernimmt.»Quelle: gbl.ch, Statuten gültig ab 21. Mai 2026, Erwerb der Mitgliedschaft (PDF), geprüft am 5.10.2026
  • Anteilkapital CHF 3’000 bis 9’000

    Das Anteilkapital richtet sich nach Zimmerzahl und Bau- oder Sanierungsjahr. Bis 1999: CHF 3’000 (1 bis 1.5 Zimmer) bis CHF 7’000 (5 bis 5.5 Zimmer). Ab 2000: CHF 4’000 bis CHF 9’000.

    «3 - 3.5-Zimmer-Wohnung 5‘000.- 7‘000.-»Quelle: gbl.ch, Vermietungsreglement Ausgabe 2026, Anhang Anteilkapital, Tabellenzeile mit den Spalten «bis 1999» und «ab 2000» (PDF), geprüft am 5.10.2026
  • Mitglieder in der Regel zuerst

    Bewerbungen von bestehenden Mitgliedern gehen in der Regel vor, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

    «Bewerbungen von Mitgliedern (beispielsweise für Umsiedlungen oder interne Wechsel) haben in der Regel Vorrang vor Bewerbungen Dritter, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.»Quelle: gbl.ch, Vermietungsreglement Ausgabe 2026, Art. 7 Abs. 5 (PDF), geprüft am 5.10.2026
  • Warteliste nur intern

    Das Reglement erwähnt eine Warteliste ausschliesslich für interne Wohnungswechsel. Freie Wohnungen werden publiziert.

    «Freie Wohnungen werden auf der Homepage publiziert. Für interne Wohnungswechsel wird eine Warteliste geführt.»Quelle: gbl.ch, Vermietungsreglement Ausgabe 2026, Art. 7 Abs. 6 (PDF), geprüft am 5.10.2026
  • Vermietung nach Zustimmung des Vorstands

    Eine Wohnung wird erst neu vermietet, wenn der Vorstand geprüft und zugestimmt hat und Du als Genossenschaftsmitglied aufgenommen bist.

    «Die Neuvermietung erfolgt erst nach Prüfung und Zustimmung des Vorstandes sowie bei Wohnobjekten nach Aufnahme als Genossenschaftsmitglied.»Quelle: gbl.ch, Vermietungsreglement Ausgabe 2026, Art. 7 Abs. 7 (PDF), geprüft am 5.10.2026
  • Eigene Regeln bei Neubauten

    Für Erstvermietungen und Neuvermietungen nach Gesamtsanierungen kann der Vorstand besondere Regelungen treffen, etwa zur Belegung, zu internen Wechseln oder zur Mobilität.

    «Bei der Erstvermietung von Neubauten oder bei der Neuvermietung nach Gesamtsanierungen kann der Vorstand unter Berücksichtigung dieses Reglements und des Wohnungsangebots besondere Regelungen treffen, insbesondere für die Belegungsanforderungen (Art. 12), die Berücksichtigung von internen Wohnungswechseln (Art. 8) und für Mobilitätsanforderungen.»Quelle: gbl.ch, Vermietungsreglement Ausgabe 2026, Art. 7 Abs. 8 (PDF), geprüft am 5.10.2026
  • Subventionierte Wohnungen

    Für subventionierte Wohnungen verweist das Reglement auf die jeweiligen Subventionsbestimmungen. Eigene Einkommens- oder Vermögenslimiten nennt es nicht.

    «Bei den durch die öffentliche Hand subventionierten Wohnungen gelten die entsprechenden Subventionsbestimmungen.»Quelle: gbl.ch, Vermietungsreglement Ausgabe 2026, Art. 12 Abs. 3 (PDF), geprüft am 5.10.2026
  • Keine Hunde

    Hunde sind in GBL-Wohnungen nicht erlaubt. Ausnahmen sind in begründeten und belegbaren Fällen für Blindenhunde und Hunde im öffentlichen Dienst möglich. Katzen brauchen eine schriftliche Bewilligung.

    «Das Halten von Hunden ist in den Wohnungen bzw. Mietobjekten der GBL untersagt.»Quelle: gbl.ch, Vermietungsreglement Ausgabe 2026, Art. 11 Abs. 1 (PDF), geprüft am 5.10.2026
Häufige Fragen
  • Wie lief die letzte Erstvermietung bei GBL ab?

    Beim Ersatzneubau Langgrüt konnten sich ab 27. Mai 2024 zuerst nur Mitglieder bewerben, ab 15. Juli 2024 auch Externe. Die Bewerbung lief über eine eigene Erstvermietungsseite auf gbl.ch. GBL meldete über 6’500 Anmeldungen und nahm danach keine Bewerbungen mehr an.

  • Darf ich bei GBL einen Hund oder eine Katze halten?

    Hunde sind nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es nur in begründeten Fällen für Blindenhunde und Hunde im öffentlichen Dienst. Katzen brauchen eine schriftliche Bewilligung der GBL. Kleintiere wie Meerschweinchen oder Wellensittiche sind in üblicher Zahl ohne Bewilligung erlaubt.

  • Was passiert, wenn die Wohnung später unterbelegt ist?

    Du musst die Unterbelegung innert drei Monaten schriftlich melden und bei andauernder Unterbelegung in eine kleinere Wohnung wechseln. Bis dahin fällt ein Unterbesetzungsbeitrag von CHF 150 pro fehlende Person und Monat an.

  • Muss ich selbst in der Wohnung wohnen?

    Ja. Mitglieder müssen die Wohnung selbst bewohnen und dort ihren zivilrechtlichen Erstwohnsitz anmelden. Untermiete braucht die Zustimmung des Vorstands und ist auf höchstens ein Jahr begrenzt.

  • Kann ich später intern die Wohnung wechseln?

    Anträge auf einen internen Wechsel nimmt GBL frühestens nach sieben Jahren Mietdauer entgegen. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei Familienzuwachs oder beim Umzug in eine kleinere Wohnung. Für interne Wechsel führt GBL eine Warteliste.

Neubauprojekte

2 Projekte in Planung oder im Bau
Bewerbung: noch kein TerminErsatzneubau «Guet», Albisrieden

Rund 126 Wohnungen für Junge, Familien sowie Seniorinnen und Senioren in Zürich Albisrieden. Fertigstellung laut Terminplan Frühling/Sommer 2028. Informationen zur Erstvermietung folgen laut GBL ab Frühjahr 2027.

Quelle: gbl.ch, Bauprojekt Ersatzneubau «Guet», geprüft am 5.10.2026
Bewerbung: noch kein TerminAufstockung Sackzelg 10 und 14, Albisrieden

Bei der Gesamtsanierung Sackzelg entstehen durch die Aufstockung des Längshauses sechs zusätzliche Wohnungen. Start von Sanierung und Aufstockung ist Anfang 2027. Zur Vermietung der neuen Wohnungen macht GBL noch keine Angabe.

Quelle: gbl.ch, Bauprojekt Gesamtsanierung Sackzelg, geprüft am 5.10.2026

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GenossenSchaffen ist unabhängig und gehört nicht zu Gemeinnützige Baugenossenschaft Limmattal. Zahlen: Stand 4. Oktober 2026. Voraussetzungen geprüft am 5. Oktober 2026; massgebend ist immer das jeweilige Inserat. Bitte melde Unstimmigkeiten via Kontaktformular.
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