Genossenschaften › BEP

BEP: Wohnungen und Bewerbung

7 Inserate in den letzten 12 Monaten. Externe kommen bei der Vergabe an fünfter und letzter Stelle. Seit dem 1. Juli 2026 haben Angestellte der öffentlichen Hand keinen Vorrang mehr.

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Bewerben bei BEP

Als Nichtmitglied
möglich, Externe zuletzt; Mitglied nur mit EU/EFTA-Bürgerrecht oder Bewilligung C
Mitgliedschaft
ja, mind. CHF 1’000 plus Wohnungsanteile
Mindestbelegung
ab 3 Zimmern Zimmerzahl minus 1
Einkommen und Vermögen
keine Limite gefunden, Tragbarkeit zählt
Warteliste
Stadt nur Mitglieder, ausserhalb per Formular
  1. Inserat erhaltenMit dem Suchabo erhältst Du jedes neue BEP-Inserat sofort per E-Mail, mit Link zum Inserat. Die BEP führt freie Wohnungen auf ihrer Website unter «Freie Objekte».
  2. Nach den Angaben im Inserat meldenDie Geschäftsstelle legt fest, wie frei werdende Wohnungen ausgeschrieben werden. Ein Inserat vom Februar 2026 für eine Wohnung in Winterthur nannte eine Ansprechperson mit Telefonnummer; ein festes Verfahren für Externe bei Stadtwohnungen haben wir nicht gefunden.
  3. Formular für AussensiedlungenFür Urdorf, Oberglatt, Wallisellen, Effretikon, Winterthur und Dietikon kannst Du zusätzlich das Formular «Wohnungsbewerbung Aussensiedlungen» per E-Mail einreichen. Ohne die verlangten Beilagen wird die Bewerbung nicht berücksichtigt.
  4. Entscheid und AnteileDie Geschäftsstelle entscheidet und verlangt vorher einen aktuellen Betreibungsregisterauszug und Referenzauskünfte. Bei der Wohnungsübergabe müssen die Genossenschaftsanteile einbezahlt sein, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Verlangte Unterlagen: Aktueller Betreibungsauszug, nicht älter als 3 Monate, von allen Bewerberinnen und Bewerbern (Formular Aussensiedlungen); Kopie der Aufenthaltsbewilligung (Formular Aussensiedlungen).

Offizielle Seite von BEP

Wie oft wird Deine Wohnungsgrösse frei?

Inserate in den letzten 24 Monaten, nach Anzahl Zimmer.

6bei BEP
623bei allen Anbietern in Beobachtung

5 CHF pro Monat · jederzeit kündbar. Je flexibler Deine Kriterien sind, desto mehr passende Inserate erhältst Du.

Zahlen

  • Tempo4 von 20 gefundenen Inseraten waren innert eines Tages wieder offline.
  • ZeitpunktNeue Inserate fanden wir am häufigsten am Montag, Dienstag und Mittwoch, meist zwischen 9 und 15 Uhr.
  • MieteGefundene 3-Zimmer-Inserate: Median CHF 1’586 pro Monat (6 Inserate).
  • LageDie meisten Inserate kamen aus Winterthur, Leimbach (8041) und Dietikon.

Aus den Inseraten, die wir gefunden haben; keine vollständige Übersicht. Offline heisst nicht vergeben.

Die BEP schreibt selbst, dass selten eine Wohnung frei wird und dass Mieterinnen und Mieter der BEP bei der Vergabe Vorrang vor Externen haben. Quelle

Alle Zahlen und Diagramme

Wie lange ein Inserat online blieb

bis 1,5 Std.15 %
1,5–3 Std.0 %
3–24 Std.5 %
1–3 Tage10 %
3–7 Tage0 %
länger70 %

Wann wir neue Inserate gefunden haben

Mieten nach Zimmerzahl

01’0002’0003’0003 Zi.1’5864.5 Zi.2’111

Inserate nach Grösse

GrösseBEPAlle AnbieterMiete
1.5 Zimmer1144–
2.5 Zimmer2415–
3 Zimmer6623CHF 1’586
3.5 Zimmer4605–
4.5 Zimmer6490CHF 2’111
5.5 Zimmer1118–

Orte

Winterthur6
Leimbach (8041)3
Dietikon1
Effretikon1

Inserate pro Monat

2Okt1Nov0Dez0Jan1Feb0Mär1Apr0Mai0Jun2Jul0Aug0Sep

Die letzten Inserate

  • 3.5 Zimmer · 85 m² · CHF 1’707Neumühlestrasse 55, 8406 Winterthur · 14.7.2026 · nach 30 Tagen nicht mehr online
  • 3.5 Zimmer · 83 m² · CHF 1’707Neumühlestrasse 55, 8406 Winterthur · 7.7.2026 · nach 2 Tagen nicht mehr online
  • 3 Zimmer · 71 m² · CHF 1’315Vogelbuckstrasse 40, 8307 Effretikon · 29.4.2026 · nach 22 Stunden nicht mehr online
  • 3 Zimmer · 72 m² · CHF 1’429Neumühlestrasse 69, 8406 Winterthur · 18.2.2026 · nach 8 Tagen nicht mehr online
  • 3.5 Zimmer · 72 m² · CHF 1’768Neumühlestrasse 57, 8406 Winterthur · 24.11.2025 · nach 21 Tagen nicht mehr online

20 Inserate aus den letzten 24 Monaten, 30 seit 11.8.2023. Wir suchen tagsüber alle 30 bis 60 Minuten nach neuen Inseraten und können sehr kurze Inserate verpassen; Dauer und Uhrzeit sind deshalb Näherungen. Offline heisst nicht vergeben. Mieten laut Inserat, Median, nur Grössen mit mindestens 5 Inseraten.

Voraussetzungen und Vergabe

Gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft mit über 1800 Wohnungen in 28 Siedlungen in der Stadt Zürich, der Agglomeration und Winterthur, 1910 von Eisenbahnern gegründet.

Die fünf Antworten ausführlich
  • Kann ich mich als Nichtmitglied bewerben?

    Ja, aber Externe kommen an fünfter und letzter Stelle. Mitglied werden kann laut BEP, wer EU- oder EFTA-Bürgerrecht (auch Schweiz) oder Bewilligung C hat.

  • Muss ich Mitglied werden, und was kostet das?

    Ja. Pro Haushalt ist mindestens eine volljährige Person Mitglied. Die Statuten verlangen Anteile von mindestens CHF 1’000 und eine Gebühr von höchstens CHF 200, zusätzlich Wohnungsanteile. Das Vermietungsreglement nennt je nach Wohnungsgrösse CHF 3’200 bis CHF 6’200.

  • Gibt es eine Mindestbelegung?

    Ja. Bei freitragenden Wohnungen ab 3 Zimmern gilt Zimmerzahl minus eins, bis 2½ Zimmer genügt eine Person. Bei subventionierten Wohnungen gelten die Vorgaben der Subventionsgeber.

  • Gibt es Einkommens- oder Vermögenslimiten?

    Eine feste Limite haben wir im Vermietungsreglement nicht gefunden. Zahlungsfähigkeit und Tragbarkeit sind aber Vergabekriterien.

  • Gibt es eine Warteliste?

    In der Stadt Zürich nur für BEP-Mitglieder. Für die Siedlungen ausserhalb der Stadt kannst Du Dich per Formular bewerben; die Bewerbung gilt ein Jahr.

Vergaberegeln und Quellen
  • Externe an fünfter Stelle

    Das Vermietungsreglement nennt fünf Prioritäten. Externe Bewerbungen stehen an fünfter und letzter Stelle, nach Umsiedlungen wegen Bauvorhaben, Wechseln wegen Unter- oder Überbelegung, gewünschten internen Wechseln und Mitgliedern ohne Mietvertrag.

    «Eine frei werdende Wohnung wird nach den folgenden Prioritäten vergeben: 1. Umsiedlung aufgrund von anstehenden Bauvorhaben / 2. Wohnungswechsel wegen Unter- oder Überbelegung / 3. von Mieter:innen gewünschter Wohnungswechsel gemäss Ziffer 4.1 / 4. Vermietung an BEP-Genossenschaftsmitglieder, die noch keinen Mietvertrag haben / 5. Vermietung an externe Bewerber:innen»Quelle: bep-zuerich.ch, Vermietungsreglement vom Januar 2026, in Kraft seit 1.7.2026 (PDF), Ziff. 3.1, geprüft am 5.10.2026
  • Warteliste Stadt nur für Mitglieder

    Auf die Warteliste für Wohnungen in der Stadt Zürich kommst Du nur, wenn Du bereits Genossenschafterin oder Genossenschafter der BEP bist.

    «Die Warteliste für Wohnungen innerhalb der Stadt Zürich ist nur für Personen offen, die bereits BEP-Genossenschafter:in sind.»Quelle: bep-zuerich.ch, Vermietung, geprüft am 5.10.2026
  • Formular für Aussensiedlungen

    Für die Siedlungen in Urdorf, Oberglatt, Wallisellen, Effretikon, Winterthur und Dietikon (Limmatfeld und Hofächer) nimmt die BEP Bewerbungen per Formular und E-Mail entgegen. Die Bewerbung erlischt nach einem Jahr, wenn Du sie nicht vorher verlängerst.

    «Interessieren Sie sich für eine Wohnung in unseren Siedlungen Urdorf, Oberglatt, Wallisellen, Effretikon, Winterthur, Dietikon-Limmatfeld oder Dietikon-Hofächer […]? Dann füllen Sie das Formular Wohnungsbewerbung Aussensiedlungen aus. Schicken Sie es uns per E-Mail […]. […] Die Bewerbung erlischt nach einem Jahr, ausser wenn Sie sich VOR Ablauffrist bei uns melden und die Bewerbung aktiv verlängern.»Quelle: bep-zuerich.ch, Vermietung, geprüft am 5.10.2026
  • Kein Vorrang mehr für Staatsangestellte

    Das Vermietungsreglement, in Kraft seit 1. Juli 2026, nennt keinen Vorrang für Angestellte von öffentlichen Verwaltungen und Institutionen mehr. Die BEP schreibt, diese früheren Prioritäten seien aufgehoben.

    «Ebenso wurden die bisherigen Prioritäten gemäss Artikel 4 der alten BEP-Statuten für Angestellte von öffentlichen Verwaltungen und Institutionen aufgehoben.»Quelle: bep-zuerich.ch, Fragen und Antworten zum neuen Vermietungsreglement (PDF), geprüft am 5.10.2026
  • Verbindliche Belegung

    Für freitragende Wohnungen gilt verbindlich: bis 2½ Zimmer 1 bis 2 Personen, 3 bis 3½ Zimmer 2 bis 3, 4 bis 4½ Zimmer 3 bis 5, 5 bis 5½ Zimmer 4 bis 6 und 6 bis 6½ Zimmer 5 bis 8 Personen. Für subventionierte Wohnungen gelten die Belegungsbestimmungen der Subventionsgeber.

    «Folgende Richtzahlen sind verbindlich: a) Für subventionierte Wohnungen gelten die Belegungsbestimmungen der jeweiligen Subventionsgeber. b) Freitragende Wohnungen müssen wie folgt belegt sein: Minimum Maximum / 1–1½ Zimmer 1 Person 2 Personen / 2–2½ Zimmer 1 Person 2 Personen / 3–3½ Zimmer 2 Personen 3 Personen / 4–4½ Zimmer 3 Personen 5 Personen / 5–5½ Zimmer 4 Personen 6 Personen / 6–6½ Zimmer 5 Personen 8 Personen»Quelle: bep-zuerich.ch, Vermietungsreglement vom Januar 2026, in Kraft seit 1.7.2026 (PDF), Ziff. 3.3.2, geprüft am 5.10.2026
  • Anteile nach Wohnungsgrösse

    Laut Vermietungsreglement hängt die Zahl der Genossenschaftsanteile von der Wohnungsgrösse ab: von 32 Anteilen (CHF 3’200) für 1 Zimmer bis 62 Anteile (CHF 6’200) für 6 Zimmer. Für 3½ Zimmer sind es CHF 4’800.

    «Die Anzahl Genossenschaftsanteile, welche bei der Miete einer Wohnung übernommen werden müssen, ist von der Wohnungsgrösse abhängig: Wohnungsgrösse Genossenschaftsanteile Gesamtbetrag / 1-Zimmer 32 CHF 3’200 / […] / 3½-Zimmer 48 CHF 4’800 / […] / 6-Zimmer 62 CHF 6’200»Quelle: bep-zuerich.ch, Vermietungsreglement vom Januar 2026, in Kraft seit 1.7.2026 (PDF), Ziff. 6.2, geprüft am 5.10.2026
  • Mitgliedschaftsanteil und Gebühr

    Laut Statuten setzt die Mitgliedschaft Anteile von mindestens CHF 1’000 und eine Bearbeitungsgebühr von höchstens CHF 200 voraus. Wer bei der BEP mietet, übernimmt zusätzlich zum Mitgliedschaftsanteil Wohnungsanteile. Eine Gesamtsumme und die aktuelle Höhe der Gebühr veröffentlicht die BEP nicht.

    «Weiter müssen die Bearbeitungsgebühr bezahlt und Genossenschaftsanteile im Wert von mindestens CHF 1’000 übernommen sein. Die Bearbeitungsgebühr wird durch den Vorstand festgelegt und beträgt maximal CHF 200. […] Mitglieder, die Räumlichkeiten der Genossenschaft mieten, müssen zusätzlich zum Mitgliedschaftsanteil (vgl. Art. 7 Abs. 1) weitere Anteile (Wohnungsanteile) übernehmen.»Quelle: bep-zuerich.ch, Statuten, in Kraft seit 1.10.2026 (PDF), Art. 7 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 2, geprüft am 5.10.2026
  • Ein Mitglied pro Haushalt

    In jedem Miet-Haushalt ist mindestens eine volljährige Person Mitglied der Genossenschaft.

    «Mindstens eine volljährige Person pro Miet-Haushalt ist immer auch Mitglied der Genossenschaft BEP.»Quelle: bep-zuerich.ch, Vermietung, geprüft am 5.10.2026
  • EU, EFTA oder Bewilligung C

    Laut Website der BEP können natürliche Personen Mitglied werden, die EU- oder EFTA-Bürgerin oder -Bürger sind oder eine Aufenthaltsbewilligung C haben und die einen Mietvertrag mit der BEP abschliessen oder auf der Geschäftsstelle arbeiten. Schweizerinnen und Schweizer nennt die BEP nicht eigens; die Schweiz gehört zur EFTA.

    «Bei der BEP können alle natürlichen Personen Mitglied werden, die EU- oder EFTA-Bürger:in oder im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung C sind und entweder einen Mietvertrag mit der BEP abschliessen oder auf der BEP-Geschäftsstelle arbeiten.»Quelle: bep-zuerich.ch, Service, Mitgliedschaft bei der BEP, geprüft am 5.10.2026
  • Tragbarkeit als Kriterium

    Bei gewünschten internen Wechseln, Mitgliedern ohne Mietvertrag und Externen berücksichtigt die BEP Zahlungsfähigkeit, Tragbarkeit und Referenzauskünfte. Weitere Kriterien sind die Dauer auf der Warteliste, die soziale Durchmischung und Notsituationen.

    «Die Vermietung von frei werdenden Wohnungen an Personen aus den oben aufgeführten Prioritäten 3 – 5 berücksichtigt folgende Kriterien: Zahlungsfähigkeit, Tragbarkeit, Referenzauskünfte / Dauer des Eintrags auf der Warteliste / Soziale Durchmischung / Notsituation (vgl. Ziffer 2.3)»Quelle: bep-zuerich.ch, Vermietungsreglement vom Januar 2026, in Kraft seit 1.7.2026 (PDF), Ziff. 3.2, geprüft am 5.10.2026
  • Zwei Wohnungskatzen, kaum Hunde

    Mit schriftlicher Bewilligung sind pro Wohnung höchstens zwei Katzen erlaubt, die nur in der Wohnung gehalten werden. Hunde sind verboten, ausser Blindenhunde, beruflich notwendige Hunde, Therapiehunde mit anerkannter Ausbildung sowie Ferienhunde für höchstens sechs Wochen pro Jahr, jeweils mit Bewilligung.

    «Nur mit schriftlicher Bewilligung dürfen gehalten werden: Pro Wohnung maximal zwei Katzen, welche ausschliesslich in der Wohnung gehalten werden dürfen. / Ferienhunde für maximal sechs Wochen pro Jahr. / Blindenhunde. / Hunde, die für die Ausübung eines Berufes notwendig sind. / Therapiehunde mit einer anerkannten Ausbildung. […] Verboten ist die Haltung von […] Hunden soweit sie nicht den Anforderungen von Pkt. 1.3 entsprechen.»Quelle: bep-zuerich.ch, Haustierreglement (PDF), Ziff. 1.3 und 1.4, geprüft am 5.10.2026
Häufige Fragen
  • Haben Bundesangestellte bei der BEP noch Vorrang?

    Nein. Das Vermietungsreglement, in Kraft seit 1. Juli 2026, nennt keinen solchen Vorrang mehr; die BEP schreibt, die früheren Prioritäten für Angestellte von öffentlichen Verwaltungen und Institutionen seien aufgehoben. Die Statuten (in Kraft seit 1. Oktober 2026) nennen als Ziel weiterhin Wohnraum für alle Bevölkerungskreise, insbesondere für Mitarbeitende der öffentlichen Hand und deren Regiebetriebe.

  • Sind bei der BEP Hunde erlaubt?

    In der Regel nicht. Das Haustierreglement erlaubt mit Bewilligung nur Blindenhunde, beruflich notwendige Hunde, Therapiehunde und Ferienhunde für höchstens sechs Wochen pro Jahr. Erlaubt sind mit schriftlicher Bewilligung höchstens zwei Katzen, die nur in der Wohnung gehalten werden.

  • Was passiert bei einer Unterbelegung?

    Die Geschäftsstelle bietet bis zu dreimal eine zumutbare Ersatzwohnung an. Nach einem Jahr wird monatlich ein Unterbelegungszuschlag fällig. Endet die Unterbelegung nicht, folgen frühestens nach zwei und spätestens nach vier Jahren der Ausschluss und die Kündigung; bei einem Todesfall sind Ausnahmen möglich.

  • Kann ich die Genossenschaftsanteile in Raten zahlen?

    Ja, auf schriftliches, begründetes Gesuch vor der Unterzeichnung des Mietvertrags. Die BEP verlangt dafür einmalig CHF 50, die erste Rate beträgt mindestens einen Bruttomietzins, und nach zwölf Monaten muss alles einbezahlt sein. Die Anteile werden nicht verzinst und innert drei Monaten nach der Wohnungsabgabe zurückbezahlt.

  • Wer kann in der Siedlung Dietikon-Hofächer wohnen?

    Die BEP führt Dietikon-Hofächer als Siedlung für Menschen ab 40 Jahren. Sie hat 60 Wohnungen mit 1½ bis 3½ Zimmern. Bewerben kannst Du Dich mit dem Formular für die Aussensiedlungen.

Neubauprojekte

2 Projekte in Planung oder im Bau
Bezug: frühestens 2030Siedlung Seebahn (Ersatzneubau, Teil der Seebahn-Höfe)

147 Wohnungen mit 2 bis 6,5 Zimmern an der Seebahnstrasse im Kreis 4, Teil des gemeinsamen Projekts «Seebahn-Höfe» mit der ABZ. Die Vermietung soll starten, sobald die Baubewilligung vorliegt (laut BEP im Idealfall Anfang 2027), und folgt den fünf Prioritäten des Vermietungsreglements. Eine Warteliste führt die BEP dafür noch nicht.

Quelle: bep-zuerich.ch, Siedlung Seebahn wird neu gebaut, geprüft am 5.10.2026
Bewerbung: noch kein TerminEntwicklung Lettenplateau

Im Lettenquartier in Wipkingen will die BEP ihre Siedlungen mit zusätzlichem Wohnraum erweitern. Die angepasste Bau- und Zonenordnung tritt laut BEP voraussichtlich gegen Ende 2027 in Kraft, der Architekturwettbewerb folgt 2028. Wohnungszahl und Vermietung sind noch nicht bekannt.

Quelle: bep-zuerich.ch, Entwicklung Lettenplateau, geprüft am 5.10.2026

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GenossenSchaffen ist unabhängig und gehört nicht zu BEP Baugenossenschaft des eidgenössischen Personals. Zahlen: Stand 5. Oktober 2026. Voraussetzungen geprüft am 5. Oktober 2026; massgebend ist immer das jeweilige Inserat. Bitte melde Unstimmigkeiten via Kontaktformular.
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