Genossenschaften › Städtische Wohnungen

Städtische Wohnungen in Zürich

412 Inserate in den letzten 12 Monaten. Neue Inserate werden am Freitagnachmittag aufgeschaltet, die Anmeldung läuft bis zum folgenden Freitag um 12 Uhr. Ein Zufallsgenerator bestimmt, wer zur Besichtigung eingeladen wird.

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Bewerben bei der Stadt Zürich

Wer
Wohnsitz in Zürich ab Mietbeginn (Ausnahme: Ausbildung); subventioniert zusätzlich 2 Jahre im Kanton
Kosten
keine Mitgliedschaft; Depot: keine Angabe gefunden
Mindestbelegung
ganze Zimmer minus 1
Einkommen und Vermögen
ja, je nach Wohnungsart
Warteliste
keine Warteliste
  1. Inserat erhaltenMit dem Suchabo erhältst Du jedes neue Inserat für städtische Wohnungen sofort per E-Mail, mit Link zur E-Vermietung. Dort schaltet die Stadt ihre Inserate auf. Du brauchst dafür ein «Mein Konto» der Stadt Zürich mit dem Service «E-Vermietung».
  2. Für die Besichtigung anmeldenÖffne die Wohnung in der E-Vermietung und melde Dich an. Du gibst Haushaltstyp, Anzahl Erwachsene und Kinder sowie Haustiere an. Danach lost das System aus, wer besichtigen darf. Den Bescheid erhältst Du per E-Mail.
  3. Besichtigen und bewerbenBesichtigen kannst Du nur am angegebenen Termin, eine Vertretung ist erlaubt. Am nächsten Arbeitstag kommt per E-Mail der Link zur Bewerbung.
  4. Zusage beantwortenDie Prüfung dauert laut Stadt meistens 2 bis 3 Wochen. Bei einer Zusage musst Du in der E-Vermietung fristgerecht annehmen oder ablehnen.

Verlangte Unterlagen: ID oder Pass; Betreibungsregister-Auszug (nicht älter als 6 Monate); Letzte definitive Steuerschlussrechnung (nicht Steuererklärung); Bei Quellensteuer: Bescheinigung über den Quellensteuer-Abzug; Ohne Steuer- oder Quellensteuerrechnung: letzter Lohnausweis (1 Jahr); Weniger als 1 Jahr in der Schweiz: letzte 3 Lohnabrechnungen; Bei Unterstützung durch das Sozialamt: Bestätigung Sozialhilfebezug.

Zur E-Vermietung der Stadt

Wie oft wird Deine Wohnungsgrösse frei?

Inserate in den letzten 24 Monaten, nach Anzahl Zimmer.

235bei der Stadt Zürich
623bei allen Anbietern in Beobachtung

5 CHF pro Monat · jederzeit kündbar. Je flexibler Deine Kriterien sind, desto mehr passende Inserate erhältst Du.

Zahlen

  • TempoNeue Inserate werden am Freitagnachmittag aufgeschaltet. Die Anmeldung läuft bis zum folgenden Freitag um 12 Uhr.
  • ZeitpunktNeue Inserate fanden wir am häufigsten am Freitag, meist zwischen 11 und 16 Uhr.
  • MieteGefundene 3-Zimmer-Inserate: Median CHF 1’238 pro Monat (235 Inserate).
  • LageDie meisten Inserate kamen aus Aussersihl (8004), Affoltern (8046) und Wiedikon (8003).

Aus den Inseraten, die wir gefunden haben; keine vollständige Übersicht. Offline heisst nicht vergeben.

Freie Wohnungen stehen auf der Plattform E-Vermietung und erscheinen jeden Mittwoch auch im Tagblatt der Stadt Zürich. Wer besichtigen darf, entscheidet ein Zufallsgenerator. Die Auswahl ist endgültig. Quelle

Alle Zahlen und Diagramme

Wann wir neue Inserate gefunden haben

Mieten nach Zimmerzahl

01’0002’0003’0001 Zi.8661.5 Zi.9002 Zi.1’2182.5 Zi.1’2853 Zi.1’2383.5 Zi.1’4714 Zi.1’4784.5 Zi.1’6145 Zi.2’1845.5 Zi.2’0716.5 Zi.2’400

Inserate nach Grösse

GrösseStädtische WohnungenAlle AnbieterMiete
1 Zimmer30216CHF 866
1.5 Zimmer31144CHF 900
2 Zimmer69331CHF 1’218
2.5 Zimmer53415CHF 1’285
3 Zimmer235623CHF 1’238
3.5 Zimmer83605CHF 1’471
4 Zimmer96330CHF 1’478
4.5 Zimmer98490CHF 1’614
5 Zimmer1743CHF 2’184
5.5 Zimmer40118CHF 2’071
6 Zimmer27–
6.5 Zimmer920CHF 2’400

Orte

Aussersihl (8004)82
Affoltern (8046)67
Wiedikon (8003)55
Altstadt (8001)48
Industriequartier (8005)48
Seebach (8052)42
Altstetten (8048)33

Inserate pro Monat

58Okt41Nov9Dez59Jan41Feb18Mär29Apr40Mai17Jun27Jul34Aug39Sep

Die letzten Inserate

  • 1 Zimmer · 39 m² · CHF 1’054Breitensteinstr.15, Wipkingen · 30.9.2026
  • 5.5 Zimmer · 120 m² · CHF 1’446Rautistrasse, Altstetten · 30.9.2026
  • 4.5 Zimmer · 108 m² · CHF 1’590Stiglenstrasse, Seebach · 30.9.2026
  • 3 Zimmer · 66 m² · CHF 1’205Fronwaldstrasse, Affoltern · 30.9.2026
  • 3 Zimmer · 61 m² · CHF 1’122Trottenstrasse, Wipkingen · 30.9.2026

763 Inserate aus den letzten 24 Monaten, 1082 seit 5.1.2024. Wir suchen tagsüber alle 30 bis 60 Minuten nach neuen Inseraten und können sehr kurze Inserate verpassen; Dauer und Uhrzeit sind deshalb Näherungen. Offline heisst nicht vergeben. Mieten laut Inserat, Median, nur Grössen mit mindestens 5 Inseraten.

Voraussetzungen und Vergabe

Liegenschaften Stadt Zürich (LSZ) vermietet rund 10’000 Wohnungen der Stadt Zürich nach den Grundsätzen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Die Stadt ist keine Genossenschaft: Es gibt keine Mitgliedschaft.

Die fünf Antworten ausführlich
  • Wer kann sich für eine städtische Wohnung bewerben?

    Ab Mietbeginn brauchst Du Wohnsitz in der Stadt Zürich, ausser in Ausbildung als Wochenaufenthalter. Subventionierte Wohnungen verlangen zudem mindestens 2 Jahre Wohnsitz im Kanton Zürich.

  • Was kostet der Einzug: Depot, Gebühren, Anteilkapital?

    Die Stadt ist keine Genossenschaft, Du wirst nicht Mitglied. Ob sie ein Mietzinsdepot oder Gebühren verlangt, haben wir in den offiziellen Quellen nicht gefunden.

  • Gibt es eine Mindestbelegung?

    Ja. Zimmerzahl minus eins. In einer 4,5-Zimmer-Wohnung müssen mindestens 3 Personen wohnen.

  • Gibt es Einkommens- oder Vermögenslimiten?

    Ja. Freitragend: massgebendes (steuerbares) Einkommen bei Mietbeginn höchstens das Vierfache der Jahresbruttomiete. Subventioniert: feste Einkommenslimiten und höchstens CHF 200’000 Vermögen.

  • Gibt es eine Warteliste?

    Nein. Die Stadt führt keine Wartelisten. Freie Wohnungen werden einzeln ausgeschrieben.

Vergaberegeln und Quellen
  • Besichtigung wird ausgelost

    Die Besichtigungsplätze werden ausgelost. Nur wer die Wohnung besichtigt hat, kann sich danach bewerben.

    «Die Besichtigungen werden ausgelost. Nur wenn Sie eine Wohnung besichtigt haben, können Sie sich bewerben.»Quelle: stadt-zuerich.ch, Ablauf bei Vermietungen, geprüft am 5.10.2026
  • Freitag bis Freitagmittag

    Laut einem Merkblatt der Stadt werden freie Wohnungen jeweils ab Freitagnachmittag auf der Website ausgeschrieben, mittwochs im Tagblatt. Anmelden kannst Du Dich online bis zum folgenden Freitag um 12 Uhr.

    «Die freien Wohnungen werden jeweils ab Freitagnachmittag auf der Webseite der Stadt Zürich (Städtische Wohnungen in der Vermietung | Stadt Zürich ) und mittwochs im Tagblatt der Stadt Zürich ausgeschrieben. Bewerben kann man sich online jeweils bis zum darauffolgenden Freitagmittag, 12 Uhr.»Quelle: stadt-zuerich.ch, Merkblatt «6 Schritte für die Wohnungssuche», Version 04/2026 (PDF), geprüft am 5.10.2026
  • Auswahl nach sechs Kriterien

    Nach der Besichtigung wählt die Stadt nicht per Los aus. Sie beurteilt die Bewerbungen nach sechs Kriterien, darunter soziale Durchmischung, Vorrang für Haushalte mit minderjährigen Kindern und Dringlichkeit.

    «Ihre Vergabe richtet sich nach folgenden Zuschlagskriterien: a. Sozial vielseitig zusammengesetzte Bewohnerschaft (soziale Durchmischung), namentlich in Wohnsiedlungen; b. Vorrang von Personen, die mit minderjährigen Kindern zusammen wohnen; c. Dringlichkeit des Wohnungsbedarfs; d. Berücksichtigung von Personen oder Personengruppen, die auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt sind; e. Pflege von Angehörigen und Betreuung eigener Kinder, die bereits im Quartier wohnen; f. Eignung der Wohnung in Bezug auf die Bedürfnisse der Bewerbenden.»Quelle: Amtliche Sammlung 846.101, Mietreglement (PDF), Art. 25 Abs. 2, geprüft am 5.10.2026
  • Wohnsitz in der Stadt

    Spätestens ab Mietbeginn musst Du Deinen Wohnsitz in Zürich anmelden. Als Zweitwohnsitz darfst Du die Wohnung nicht nutzen. Wer in Ausbildung ist, kann sich höchstens 6 Jahre lang als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter anmelden.

    «Städtische Wohnungen darf man nicht als Zweit-Wohnsitz nutzen. Mietende müssen spätestens zum Miet-Beginn ihren Wohnsitz in Zürich anmelden. Eine Ausnahme gibt es für Personen in Ausbildung. Sie können sich als Wochen-Aufenthalter*in anmelden. Diese Ausnahme gilt höchstens 6 Jahre.»Quelle: stadt-zuerich.ch, Mietbedingungen, geprüft am 5.10.2026
  • Mindestbelegung: Zimmer minus eins

    Die Zimmerzahl minus eins ergibt die Mindestzahl Personen. In einer 4,5-Zimmer-Wohnung müssen mindestens 3 Personen wohnen.

    «Die Mindest-Belegung bedeutet: Zimmer-Anzahl minus 1 ergibt die Mindest-Personenanzahl. In einer 4,5-Zimmer-Wohnung müssen also mindestens 3 Personen wohnen.»Quelle: stadt-zuerich.ch, Ablauf bei Vermietungen, geprüft am 5.10.2026
  • Freitragend: Vierfaches der Miete

    Bei freitragenden Wohnungen darf das massgebende Einkommen aller Personen im Haushalt bei Mietbeginn höchstens viermal so hoch sein wie die Bruttomiete eines Jahres.

    «Beim Beginn der Miete darf das Einkommen aller Personen im Haushalt höchstens viermal so hoch sein wie der Brutto-Jahresmietzins.»Quelle: stadt-zuerich.ch, Mietbedingungen, geprüft am 5.10.2026
  • Vermögen zählt zum Einkommen

    Als Einkommen gilt bei freitragenden Wohnungen das steuerbare Einkommen. Dazu kommt ein Zehntel des steuerbaren Vermögens, das über CHF 200’000 liegt.

    «Das massgebende Einkommen ist das steuerbare Einkommen plus ein Zehntel des steuerbaren Vermögens über 200 000 Franken.»Quelle: stadt-zuerich.ch, Mietbedingungen, geprüft am 5.10.2026
  • Während der Miete: Sechsfaches

    Im laufenden Mietverhältnis gilt das Verhältnis erst als verletzt, wenn das massgebende Einkommen über CHF 70’000 liegt und zugleich mehr als das Sechsfache der Bruttomiete beträgt.

    «Das angemessene Verhältnis gilt im laufenden Mietverhältnis als verletzt, wenn das massgebende Einkommen gemäss Art. 10 über 70 000 Franken liegt und gleichzeitig das Sechsfache des Bruttomietzinses übersteigt.»Quelle: Amtliche Sammlung 846.101, Mietreglement (PDF), Art. 13 Abs. 2, geprüft am 5.10.2026
  • Subventioniert: 2 Jahre im Kanton

    Für eine subventionierte Wohnung musst Du vor Mietbeginn mindestens 2 Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben. Zeit als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter zählt nicht.

    «Wenn Sie eine subventionierte Wohnung mieten möchten, müssen Sie mindestens 2 Jahre vor Miet-Beginn im Kanton Zürich wohnen. Die Zeit als Wochen-Aufenthalter*in zählt nicht.»Quelle: stadt-zuerich.ch, Mietbedingungen, geprüft am 5.10.2026
  • Subventioniert: Vermögen bis CHF 200’000

    Bei subventionierten Wohnungen darf das steuerbare Vermögen aller Personen im Haushalt zusammen höchstens CHF 200’000 betragen. Für das steuerbare Einkommen nennt dieselbe Seite eigene Höchstwerte.

    «Das steuerbare Vermögen aller Personen im Haushalt darf zusammengezählt nicht mehr als 200 000 Franken sein.»Quelle: stadt-zuerich.ch, Mietbedingungen, geprüft am 5.10.2026
  • Keine Warteliste

    Die Stadt führt keine Wartelisten.

    «Die Stadt Zürich führt keine Wartelisten.»Quelle: stadt-zuerich.ch, Mietbedingungen, Fragen und Antworten, geprüft am 5.10.2026
Häufige Fragen
  • Was ist der Unterschied zwischen freitragenden und subventionierten Wohnungen?

    Freitragende Wohnungen werden zur Kostenmiete vermietet. Bei subventionierten Wohnungen zahlt der Kanton oder die Stadt einen Teil der Kosten. Dafür gelten zusätzliche Regeln zu Einkommen, Vermögen, Wohnsitz und Aufenthaltsstatus.

  • Kann ich mich ohne Kinder auf eine Familienwohnung bewerben?

    Nein. Familienwohnungen sind im Inserat markiert. Mieten kannst Du sie nur, wenn Kinder bei Dir wohnen.

  • Muss ich ausziehen, wenn ich später mehr verdiene?

    Unter CHF 70’000 massgebendem Einkommen ist die Grenze laut Stadt nie verletzt. Darüber darf das Einkommen nicht mehr als das Sechsfache der Jahresmiete mit Nebenkosten betragen. Einen Wohnungswechsel kann die Stadt laut Mietreglement erst verlangen, wenn mehr als 15 Prozent der Wohnungen diese Grenze überschreiten.

  • Was passiert, wenn meine Wohnung unterbelegt ist?

    Eine Unterbelegung ist höchstens 1 Jahr erlaubt, nach einem Todesfall im Haushalt 2 Jahre. Danach musst Du die Wohnung wechseln. Die Stadt macht nach Möglichkeit zwei Ersatzangebote.

  • Wie erfahre ich von neuen städtischen Siedlungen?

    Die Stadt informiert über Erstvermietungen im Ligi-Newsletter. Auch Neubauwohnungen werden über die E-Vermietung vermietet.

Neubauprojekte

3 Projekte in Planung oder im Bau
Bewerbung: noch kein TerminWohnsiedlung Salzweg (Ersatzneubau)

230 Wohnungen mit 1 bis 8 Zimmern in Altstetten, Bauzeit 2025–2028. Die Stadt schreibt sie etwa ein halbes Jahr vor dem Bezug auf ihrer Website aus. Der Zeitpunkt ist offen.

Quelle: stadt-zuerich.ch, Ersatzneubau Wohnsiedlung Salzweg, geprüft am 5.10.2026
Ausschreibung voraussichtlich 2030Wohnsiedlung Harsplen (Neubau)

367 geplante Wohnungen in Witikon, rund ein Drittel subventioniert. Über die Baukosten wird im Juni 2027 abgestimmt. Bei einem Ja können die ersten Bewohnenden 2031 einziehen. Rund 50 Kleinwohnungen verwaltet die Stiftung Alterswohnungen.

Quelle: stadt-zuerich.ch, Neubau Wohnsiedlung Harsplen, geprüft am 5.10.2026
Bewerbung: noch kein TerminWohnsiedlung Luchswiese (Ersatzneubau)

Die Siedlung mit 72 Wohnungen wird etappenweise durch Neubauten mit 90 Wohnungen ersetzt, Bauzeit 2026–2030. Zur Vermietung nennt die Stadt noch keinen Termin.

Quelle: stadt-zuerich.ch, Ersatzneubau Wohnsiedlung Luchswiese, geprüft am 5.10.2026

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GenossenSchaffen ist unabhängig und gehört nicht zu Liegenschaften Stadt Zürich. Zahlen: Stand 5. Oktober 2026. Voraussetzungen geprüft am 5. Oktober 2026; massgebend ist immer das jeweilige Inserat. Bitte melde Unstimmigkeiten via Kontaktformular.
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