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PWG: Wohnungen und Bewerbung
161 Inserate in den letzten 12 Monaten. Jedes Inserat bleibt mindestens 72 Stunden online. Bei hoher Nachfrage trifft ein Zufallsgenerator die erste Auswahl.
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Bewerben bei PWG
- Wer
- Alle, Wohnsitz Stadt Zürich beim Bezug
- Kosten
- Depot: 3 Monatsmietzinse
- Mindestbelegung
- ganze Zimmer minus 1; Ausnahmen möglich
- Einkommen und Vermögen
- Limite nennt die PWG nur bei städtisch verbilligten Wohnungen
- Warteliste
- keine Warteliste
- Inserat erhaltenMit dem Suchabo erhältst Du jedes neue PWG-Inserat sofort per E-Mail, mit Link zum Inserat. Die PWG schaltet ihre Inserate auf pwg.ch unter «Zu vermieten» auf, jedes bleibt mindestens 72 Stunden online.
- Online bewerbenKlicke im Inserat auf «Jetzt bewerben», fülle den elektronischen Fragebogen aus und sende ihn ab.
- Zufallsauswahl und BesichtigungBei hoher Nachfrage wählt ein Zufallsgenerator eine Anzahl Bewerbungen aus. Diese prüft die PWG nach ihren Vermietungskriterien und lädt eine Auswahl zur Wohnungsbesichtigung ein.
- Unterlagen innert zwei TagenBist Du nach der Besichtigung weiter interessiert, reichst Du innert zwei Tagen Steuerrechnung, Betreibungsauszug und Ausweiskopien ein.
Verlangte Unterlagen: Steuerrechnung; Betreibungsauszug; Kopie des Ausweises aller Bewohnenden inklusive Kinder (Schweizer ID, Schweizer Pass oder Ausländerausweis).
Wie oft wird Deine Wohnungsgrösse frei?
Inserate in den letzten 24 Monaten, nach Anzahl Zimmer.
5 CHF pro Monat · jederzeit kündbar. Je flexibler Deine Kriterien sind, desto mehr passende Inserate erhältst Du.
Zahlen
- TempoJedes Inserat bleibt laut PWG mindestens 72 Stunden online. In dieser Frist können sich alle bewerben.
- ZeitpunktNeue Inserate fanden wir am häufigsten am Montag, Mittwoch und Donnerstag, meist zwischen 9 und 15 Uhr.
- MieteGefundene 3-Zimmer-Inserate: Median CHF 1’744 pro Monat (109 Inserate).
- LageDie meisten Inserate kamen aus Altstetten (8048), Aussersihl (8004) und Seebach (8052).
Aus den Inseraten, die wir gefunden haben; keine vollständige Übersicht. Offline heisst nicht vergeben.
Die PWG lässt jedes Inserat mindestens 72 Stunden online, und alle können sich in dieser Frist bewerben. Bei hoher Nachfrage wählt ein Zufallsgenerator eine Anzahl Bewerbungen aus, bevor die PWG sie prüft. Quelle
Alle Zahlen und Diagramme
Wie lange ein Inserat online blieb
Wann wir neue Inserate gefunden haben
Mieten nach Zimmerzahl
Inserate nach Grösse
| Grösse | PWG | Alle Anbieter | Miete |
|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 22 | 216 | CHF 985 |
| 1.5 Zimmer | 21 | 144 | CHF 1’400 |
| 2 Zimmer | 56 | 331 | CHF 1’290 |
| 2.5 Zimmer | 37 | 415 | CHF 1’750 |
| 3 Zimmer | 110 | 623 | CHF 1’744 |
| 3.5 Zimmer | 44 | 605 | CHF 1’970 |
| 4 Zimmer | 19 | 330 | CHF 2’112 |
| 4.5 Zimmer | 19 | 490 | CHF 2’750 |
| 5.5 Zimmer | 2 | 118 | – |
Orte
Inserate pro Monat
Die letzten Inserate
- 3 Zimmer · 52 m² · CHF 1’624Hildastrasse 18, 8004 Zürich · 1.10.2026 · nach 3 Tagen nicht mehr online
- 2.5 Zimmer · 65 m² · CHF 1’852Honrainweg 19, 8038 Zürich · 30.9.2026 · nach 3 Tagen nicht mehr online
- 3.5 Zimmer · CHF 2’290Zweiackerstrasse 4, 8053 Zürich · 30.9.2026 · nach 5 Tagen nicht mehr online
- 1.5 Zimmer · 42 m² · CHF 1’400Limmattalstrasse 86, 8049 Zürich · 28.9.2026 · nach 3 Tagen nicht mehr online
- 4 Zimmer · 92 m² · CHF 1’300Witikonerstrasse 507, 8053 Zürich · 28.9.2026 · nach 4 Tagen nicht mehr online
330 Inserate aus den letzten 24 Monaten, 558 seit 21.7.2023. Wir suchen tagsüber alle 30 bis 60 Minuten nach neuen Inseraten und können sehr kurze Inserate verpassen; Dauer und Uhrzeit sind deshalb Näherungen. Offline heisst nicht vergeben. Mieten laut Inserat, Median, nur Grössen mit mindestens 5 Inseraten.
Voraussetzungen und Vergabe
Öffentlich-rechtliche, gemeinnützige Stiftung mit 2’538 Wohnungen in 203 Liegenschaften in der Stadt Zürich (Stand 31.12.2025).
Die fünf Antworten ausführlich
- Wer kann sich bei der PWG bewerben?
Alle Interessierten können sich bewerben. Beim Bezug musst Du Deinen zivil- und steuerrechtlichen Wohnsitz in der Stadt Zürich haben.
- Welche Sicherheit verlangt die PWG beim Einzug?
Die PWG verlangt als Sicherheit drei Monatsmietzinse. Du zahlst sie auf ein ZKB-Sparkonto ein, das auf Deinen Namen lautet.
- Gibt es eine Mindestbelegung?
Ja. Zimmerzahl minus eins, halbe Zimmer zählen nicht. Bei einzelnen Wohnungen kann die PWG davon abweichen, dann gilt die Belegung im Mietvertrag.
- Gibt es Einkommens- oder Vermögenslimiten?
Nur für städtisch verbilligte Wohnungen nennt die PWG eine Limite: Einkommen höchstens das Vierfache des Bruttomietzinses. Ein Zehntel des Vermögens über CHF 200’000 zählt dazu.
- Gibt es eine Warteliste?
Nein. Die PWG führt keine Warteliste. Freie Mietobjekte schreibt sie nach eigenen Angaben laufend auf ihrer Website aus.
Vergaberegeln und Quellen
- Zufallsgenerator bei hoher Nachfrage
Gehen viele Bewerbungen ein, wählt ein Zufallsgenerator eine Anzahl davon aus. Diese prüft die PWG nach ihren Vermietungskriterien und lädt eine Auswahl zur Besichtigung ein. Wie viele Bewerbungen gezogen werden, sagt die PWG nicht.
«Bei hoher Nachfrage werden per Zufallsgenerator eine angemessene Anzahl Bewerbungen ausgewählt. Diese prüfen wir anhand unserer Vermietungskriterien und laden eine Auswahl zu einer Wohnungsbesichtigung ein.»
Quelle: pwg.ch, Zu vermieten, geprüft am 5.10.2026 - Mindestens 72 Stunden online
Alle freien Mietobjekte stehen auf der Seite «Zu vermieten» von pwg.ch. Jedes Inserat bleibt mindestens 72 Stunden online, und in dieser Frist können sich alle bewerben.
«Alle unseren freien Mietobjekte finden Sie hier auf dieser Seite. Jedes Inserat bleibt mindestens 72 Stunden online. Alle Interessierten können sich während dieser Frist bewerben.»
Quelle: pwg.ch, Zu vermieten, geprüft am 5.10.2026 - Sieben Vergabekriterien
Die PWG vergibt Wohnungen nach Belegung, wirtschaftlichen Verhältnissen, Durchmischung im Haus, Quartierbezug, Zahlungsverhalten, Wohnsitz und Dringlichkeit.
«Es zählen die Belegung (Mindestanzahl Personen = Anzahl Zimmer minus 1), die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Durchmischung innerhalb der Liegenschaft, der Quartierbezug, das Zahlungsverhalten, formale Kriterien (Wohnsitz) und die Dringlichkeit.»
Quelle: pwg.ch, FAQ, geprüft am 5.10.2026 - Mindestbelegung: Zimmer minus eins
In der Wohnung müssen mindestens so viele Personen leben, wie sie Zimmer hat, minus eins. Halbe Zimmer zählen nicht. Eine 4,5-Zimmer-Wohnung braucht also mindestens 3 Personen.
«Die Anzahl der Zimmer minus 1 ergibt die Mindestanzahl der Bewohnenden. So müssen zum Beispiel in einer 4.5 Zimmer-Wohnung mindestens 3 Personen leben. Halbe Zimmer werden nicht mitgerechnet.»
Quelle: pwg.ch, Bewirtschaftung, Unsere Vermietungskriterien, geprüft am 5.10.2026 - Abweichungen bei einzelnen Wohnungen
Bei ungünstigen Grundrissen oder Lagen kann die PWG von der Mindestbelegung abweichen. Sie kann auch eine höhere Belegung vorsehen, wenn die Wohnung das zulässt. Dann gilt die Belegung, die im Mietvertrag steht.
«Von diesem Grundsatz kann abgewichen werden, wenn bei ungünstigen Grundrissen oder Lagen die angestrebte Belegung nicht zumutbar oder objektbedingt eine höhere Belegung möglich ist. In diesen Fällen gelten die in den Mietverträgen festgehaltenen Belegungen.»
Quelle: pwg.ch, Vermietungsreglement 2022 (PDF), Art. 7 Abs. 2, geprüft am 5.10.2026 - Limite bei verbilligten Wohnungen
Wohnungen, die mit städtischen Zuschüssen und Abschreibungsbeiträgen verbilligt sind, gehen nur an Haushalte, deren steuerrechtlich massgebendes Einkommen höchstens das Vierfache des Bruttomietzinses (Mietzins plus Nebenkosten) beträgt. Ein Zehntel des steuerbaren Vermögens über CHF 200’000 wird zum Einkommen gezählt. Auf welchen Zeitraum sich Einkommen und Mietzins beziehen, sagt das Reglement nicht.
«Mit städtischen Zuschüssen und Abschreibungsbeiträgen verbilligte Wohnungen dürfen von der Geschäftsstelle nur an Haushalte abgegeben werden, deren steuerrechtlich massgebendes Einkommen das Vierfache des Bruttomietzinses (Mietzins plus Nebenkosten) nicht überschreitet. Ein Zehntel des steuerbaren Haushaltvermögens, das Fr. 200’000 übersteigt, wird dabei dem Einkommen zugerechnet.»
Quelle: pwg.ch, Vermietungsreglement 2022 (PDF), Art. 8 Abs. 2, geprüft am 5.10.2026 - Wohnsitz in der Stadt Zürich
Beim Bezug der Wohnung muss Dein zivil- und steuerrechtlicher Wohnsitz in der Stadt Zürich sein.
«Der zivil- und steuerrechtliche Wohnsitz muss beim Bezug in der Stadt Zürich sein.»
Quelle: pwg.ch, Bewirtschaftung, Unsere Vermietungskriterien, geprüft am 5.10.2026 - Depot von drei Monatsmietzinsen
Für eine Wohnung hinterlegst Du als Sicherheit drei Monatsmietzinse auf einem Sparkonto der ZKB, das auf Deinen Namen lautet.
«Die durch die Mieterschaft zu erbringenden Sicherheiten sind: a. bei der Miete von Wohnräumen 3 Monatsmietzinse, einzuzahlen auf ein auf die Mieterschaft lautendes Sparkonto der ZKB;»
Quelle: pwg.ch, Vermietungsreglement 2022 (PDF), Art. 25 Abs. 1, geprüft am 5.10.2026 - Keine Warteliste
Die PWG führt keine Warteliste. Freie Mietobjekte schreibt sie laufend auf ihrer Website aus.
«Wir führen keine Warteliste. Alle freien Mietobjekte werden laufend auf unserer Website ausgeschrieben.»
Quelle: pwg.ch, FAQ, geprüft am 5.10.2026 - Haustiere nur mit Bewilligung
Laut PWG sind Haustiere in den meisten Liegenschaften erlaubt. Du brauchst vorher eine schriftliche Bewilligung der PWG.
«Haustiere sind in den meisten Liegenschaften erlaubt. Für die Haltung eines Haustiers brauchen Sie vorgängig eine schriftliche Bewilligung von uns.»
Quelle: pwg.ch, FAQ, geprüft am 5.10.2026
Häufige Fragen
- Muss ich schon in der Stadt Zürich wohnen, um mich bei der PWG zu bewerben?
Die PWG verlangt den zivil- und steuerrechtlichen Wohnsitz in der Stadt Zürich «beim Bezug». Zweitwohnsitze erlaubt sie nicht, ausser bei Personen in Ausbildung. Ein bestehender Bezug zum Quartier wird laut Vermietungsreglement positiv berücksichtigt.
- Sind bei der PWG Hunde und Katzen erlaubt?
Laut PWG sind Haustiere in den meisten Liegenschaften erlaubt. Du brauchst vorher eine schriftliche Bewilligung. Eine eigene Regel für Hunde haben wir nicht gefunden.
- Gibt es eine Warteliste für Neubauprojekte der PWG?
Nein. Die PWG führt auch für Neubauprojekte keine Warteliste. Über den Vermietungsstart informiert sie nach eigenen Angaben auf ihrer Website, bei grösseren Projekten zusätzlich in ihrem Newsletter.
- Akzeptiert die PWG eine Mietkautionsversicherung?
In der Regel nicht. Das Vermietungsreglement verlangt für Wohnungen drei Monatsmietzinse auf einem ZKB-Sparkonto, das auf die Mieterschaft lautet.
- Was passiert, wenn ich die Kriterien später nicht mehr erfülle?
Die PWG kann periodisch einen Nachweis verlangen, dass die Kriterien eingehalten sind, vor allem zu Einkommen und Vermögen; für beim Hauskauf übernommene Mietverhältnisse gilt das nicht. Wer die Kriterien nicht belegen kann, zahlt laut Vermietungsreglement eine Solidaritätsabgabe (20 Prozent der Nettomiete je fehlende Person, 20 Prozent bei Einkommen und Vermögen), und die PWG kann den Umzug in eine Ersatzwohnung verlangen. Bei Unterbelegung nach einem Todesfall gilt eine Pietätsfrist von zwei Jahren.
Neubauprojekte
2 Projekte in Planung oder im Bau
Die PWG baut ein ehemaliges Bürogebäude in 8052 Zürich (Leutschenbach) zu Wohnraum für rund 200 Personen mit Wohnungen unterschiedlicher Grösse und Gewerberäumen um. Als Baubeginn nennt sie 2026, einen Termin für die Vermietung noch nicht.
Quelle: pwg.ch, Aktuelle Bauprojekte, geprüft am 5.10.2026Geplant ist ein Ersatzneubau in 8051 Zürich mit 32 barrierefreien Wohnungen. Als Baubeginn nennt die PWG 2028, einen Termin für die Vermietung noch nicht.
Quelle: pwg.ch, Aktuelle Bauprojekte, geprüft am 5.10.2026