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SAW: Wohnungen und Bewerbung
122 Inserate in den letzten 12 Monaten. Ab 60 (bei Paaren eine Person), nach zwei Jahren Wohnsitz in der Stadt Zürich. Zur Besichtigung kommen in der Regel 10: 7 nach Punkten, 3 aus allen übrigen.
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64 renovierte Alterswohnungen mit 1 bis 2,5 Zimmern an der Norastrasse 30, 8004 Zürich; die meisten subventioniert. Bewerben kannst Du Dich bis 19. Oktober 2026, 12.00 Uhr, auf nur einen Wohnungs-Typ. Statt Besichtigungen gibt es eine Informations-Veranstaltung auf Einladung. Bezug voraussichtlich ab April 2027.
Quelle: mieten.wohnenab60.ch, Hardau: Vermietung nach Umbau, geprüft am 5.10.2026Bewerben bei SAW
- Wer
- Ab 60 (bei Paaren eine Person), 2 Jahre in Zürich; Ausnahme für frühere Zürcher
- Kosten
- keine Mitgliedschaft; Depot: keine Angabe
- Mindestbelegung
- 1 oder 2 Personen, laut Inserat
- Einkommen und Vermögen
- Ja, je nach Wohnungskategorie
- Warteliste
- keine Warteliste mehr
- Inserat erhaltenMit dem Suchabo erhältst Du jedes neue SAW-Inserat sofort per E-Mail, mit Link zum Inserat. Die SAW schreibt freie Wohnungen 14-täglich auf ihrer Vermietungs-Seite aus. Im Inserat steht der Bewerbungsschluss.
- Profil erstellen und bewerbenBewerbungen sind nur online auf der Vermietungs-Seite möglich. Dafür brauchst Du ein vollständiges Profil; das Erstellen dauert laut SAW 20 bis 30 Minuten und ist nur einmal nötig.
- BesichtigungFür jede Wohnung lädt die SAW in der Regel 10 Personen oder Parteien ein. Bist Du danach weiter interessiert, bestätigst Du das innert 24 Stunden in Deinem Profil.
- Gespräch und MietvertragAus den Interessierten werden elektronisch 3 Personen oder Parteien ausgewählt. Die SAW prüft diese Bewerbungen, führt persönliche Gespräche und stellt einer Partei den Mietvertrag aus.
Verlangte Unterlagen: Angaben zum steuerbaren Einkommen und Vermögen gemäss definitiver Steuer-Schlussrechnung; Betreibungsregister-Auszug (nicht älter als 6 Monate); Nachweis, falls Du eine Dringlichkeit geltend machst (z. B. Wohnungskündigung, ärztliches Zeugnis oder aktueller Mietvertrag).
Wie oft wird Deine Wohnungsgrösse frei?
Inserate in den letzten 24 Monaten, nach Anzahl Zimmer.
5 CHF pro Monat · jederzeit kündbar. Je flexibler Deine Kriterien sind, desto mehr passende Inserate erhältst Du.
Zahlen
- Tempo12 von 289 gefundenen Inseraten waren innert eines Tages wieder offline.
- ZeitpunktNeue Inserate fanden wir am häufigsten am Mittwoch, meist um 8 Uhr.
- MieteGefundene 2.5-Zimmer-Inserate: Median CHF 1’293 pro Monat (95 Inserate).
- LageDie meisten Inserate kamen aus Unterstrass/Oberstrass (8006), Affoltern (8046) und Altstetten (8048).
Aus den Inseraten, die wir gefunden haben; keine vollständige Übersicht. Offline heisst nicht vergeben.
Für jede freie Wohnung lädt die SAW in der Regel 10 Personen oder Parteien zur Besichtigung ein: 7 mit den meisten Punkten und 3 aus allen übrigen. Auch ohne Punkte hast Du laut SAW Chancen. Quelle
Alle Zahlen und Diagramme
Wie lange ein Inserat online blieb
Wann wir neue Inserate gefunden haben
Mieten nach Zimmerzahl
Inserate nach Grösse
| Grösse | SAW | Alle Anbieter | Miete |
|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 68 | 216 | CHF 785 |
| 1.5 Zimmer | 39 | 144 | CHF 911 |
| 2 Zimmer | 71 | 331 | CHF 1’098 |
| 2.5 Zimmer | 95 | 415 | CHF 1’293 |
| 3 Zimmer | 10 | 623 | CHF 1’346 |
| 3.5 Zimmer | 10 | 605 | CHF 1’476 |
| 4 Zimmer | 1 | 330 | – |
Orte
Inserate pro Monat
Die letzten Inserate
- 1 Zimmer · CHF 572Oberdorfstrasse 36, 8001 Zürich · 30.9.2026 · nach 5 Tagen nicht mehr online
- 2.5 Zimmer · CHF 1’369Helen-Kellerstrasse 4d, 8051 Zürich · 30.9.2026 · nach 5 Tagen nicht mehr online
- 1.5 Zimmer · CHF 1’187Rebwiesstrasse 26, 8702 Zollikon · 30.9.2026 · nach 5 Tagen nicht mehr online
- 2 Zimmer · CHF 1’149Limmattalstrasse 366, 8049 Zürich · 30.9.2026 · nach 5 Tagen nicht mehr online
- 2.5 Zimmer · CHF 1’514Limmattalstrasse 366, 8049 Zürich · 16.9.2026 · nach 5 Tagen nicht mehr online
294 Inserate aus den letzten 24 Monaten, 303 seit 2.10.2024. Wir suchen tagsüber alle 30 bis 60 Minuten nach neuen Inseraten und können sehr kurze Inserate verpassen; Dauer und Uhrzeit sind deshalb Näherungen. Offline heisst nicht vergeben. Mieten laut Inserat, Median, nur Grössen mit mindestens 5 Inseraten.
Voraussetzungen und Vergabe
Stiftung der Stadt Zürich mit über 2’000 Alterswohnungen in 36 Siedlungen, vermietet an Personen ab 60 Jahren.
Die fünf Antworten ausführlich
- Wer kann sich bei der SAW bewerben?
Personen ab 60, die seit mindestens zwei Jahren in der Stadt Zürich wohnen und ihren Haushalt selbständig führen. Bei zwei Personen muss eine 60 sein. Für früher langjährig in Zürich Wohnhafte gilt eine Ausnahme.
- Brauche ich Anteilkapital oder ein Mietzinsdepot?
Die SAW ist eine Stiftung, keine Genossenschaft: Du wirst nicht Mitglied. Zu einem Mietzinsdepot macht die SAW öffentlich keine Angabe.
- Gibt es eine Mindestbelegung?
Die SAW vermietet nach Haushaltsform: Wohnungen für eine Person oder für zwei Personen. Welche Belegung gilt, steht im Inserat.
- Gibt es Einkommens- oder Vermögenslimiten?
Ja. Subventioniert: steuerbares Einkommen bis CHF 53’100 (1 Person) oder CHF 62’600 (2 Personen). Freitragend: CHF 79’650 oder CHF 93’900 (Stand Juli 2025). Vom Vermögen über CHF 100’000 zählen 5 % zum Einkommen. Zu einer Vermögensobergrenze machen die offiziellen Quellen unterschiedliche Angaben.
- Gibt es eine Warteliste?
Nein. Seit dem 1. Oktober 2024 führt die SAW keine Wartelisten mehr und schreibt freie Wohnungen öffentlich aus.
Vergaberegeln und Quellen
- 7 nach Punkten, 3 übrige
Zur Besichtigung werden die 7 Personen oder Parteien mit den meisten Punkten ausgewählt. Dazu kommen 3 weitere aus allen übrigen Bewerbungen. Diese Auswahl erfolgt elektronisch.
«Aus allen Interessent*innen werden die 7 Personen/Parteien ausgewählt, welche am meisten Punkte mitbringen. Zusätzlich zu diesen 7 Personen/Parteien werden aus allen übrigen Interessent*innen 3 weitere Personen/Parteien für die Besichtigung ausgewählt. Diese Auswahl erfolgt elektronisch.»
Quelle: mieten.wohnenab60.ch, Vergabe-Prozess, geprüft am 5.10.2026 - Mindestalter 60 Jahre
Du musst mindestens 60 Jahre alt sein. Bei einem 2-Personen-Haushalt genügt es, wenn eine Person mindestens 60 Jahre alt ist.
«Sie sind mindestens 60 Jahre alt. Bei einem 2-Personen-Haushalt ist eine Person mindestens 60 Jahre alt.»
Quelle: wohnenab60.ch, Vermietungs-Bestimmungen, geprüft am 5.10.2026 - Zwei Jahre Wohnsitz in Zürich
Verlangt sind zwei Jahre ununterbrochener Wohnsitz in der Stadt Zürich. Das gilt auch als erfüllt, wenn Du früher mindestens zehn Jahre am Stück in der Stadt gewohnt hast, vor höchstens fünf Jahren weggezogen bist und die letzten zwei Jahre im Kanton Zürich gewohnt hast.
«Das Erfordernis des zweijährigen ununterbrochenen Wohnsitzes in der Stadt Zürich gilt auch als erfüllt, wenn ein zivilrechtlicher Wohnsitz in der Stadt Zürich von mindestens zehn zusammenhängenden Jahren erfüllt ist, der vor nicht mehr als fünf Jahren aufgegeben wurde und Sie die letzten zwei Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben.»
Quelle: mieten.wohnenab60.ch, Allgemeine Vermietungs-Bestimmungen, geprüft am 5.10.2026 - Einkommenslimite subventionierte Wohnungen
Für subventionierte Wohnungen darf das steuerbare Jahreseinkommen höchstens CHF 53’100 (1 Person) oder CHF 62’600 (2 Personen) betragen, Stand Juli 2025. Bei wenigen Wohnungen in einzelnen Siedlungen gilt eine höhere Limite: CHF 62’600 (1 Person) oder CHF 74’300 (2 Personen).
«Das steuerbare Jahres-Einkommen darf folgende Beträge nicht übersteigen (Stand Juli 2025): 1-Personen-Haushalt: CHF 53'100 2-Personen-Haushalt: CHF 62'600»
Quelle: wohnenab60.ch, Vermietungs-Bestimmungen, geprüft am 5.10.2026 - Einkommenslimite freitragende Wohnungen
Für freitragende Wohnungen darf das steuerbare Jahreseinkommen höchstens CHF 79’650 (1 Person) oder CHF 93’900 (2 Personen) betragen, Stand Juli 2025.
«Das steuerbare Jahres-Einkommen darf bei freitragenden Wohnungen folgende Beträge nicht übersteigen (Stand Juli 2025): 1-Personen-Haushalte: CHF 79‘650 2-Personen-Haushalte: CHF 93‘900»
Quelle: wohnenab60.ch, Vermietungs-Bestimmungen, geprüft am 5.10.2026 - Vermögen über CHF 100’000
Hast Du mehr als CHF 100’000 Vermögen, zählt die SAW 5 Prozent des Teils über CHF 100’000 zum Einkommen dazu.
«Wenn Sie mehr als 100'000 Franken Vermögen haben, hat das einen Einfluss auf Ihre Berechtigung: Von dem Teil des Vermögens, der 100'000 Franken übersteigt, zählen wir 5% zum Einkommen dazu.»
Quelle: wohnenab60.ch, Vermietungs-Bestimmungen, geprüft am 5.10.2026 - Gespräch vor dem Mietvertrag
Nach der Besichtigung führen Fachpersonen der SAW ein persönliches Gespräch mit einer oder mehreren Parteien. Entscheidend sind die Fähigkeit, den Haushalt selbständig zu führen, und die soziale Durchmischung der Siedlung.
«Fachpersonen der SAW prüfen diese Bewerbungen und führen mit einer oder mehreren Personen/Parteien ein persönliches Gespräch durch. Sie wählen die geeignetste Person/Partei aus und stellen dieser den Mietvertrag aus. Entscheidend für die Auswahl sind die Fähigkeit zur selbständigen Haushaltsführung sowie Erwägungen zur sozialen Siedlungsdurchmischung.»
Quelle: mieten.wohnenab60.ch, Vergabe-Prozess, geprüft am 5.10.2026 - Ausschreibung alle 14 Tage
Die SAW schreibt alle freien Wohnungen 14-täglich öffentlich aus: im Tagblatt der Stadt Zürich, auf ihrer Vermietungs-Seite und in ihrem Vermietungs-Newsletter.
«Die SAW schreibt alle freie Wohnungen 14-täglich öffentlich aus: im Tagblatt der Stadt Zürich, auf der Vermietungs-Seite und im Vermietungs-Newsletter.»
Quelle: wohnenab60.ch, FAQ, geprüft am 5.10.2026 - Keine Warteliste mehr
Seit dem 1. Oktober 2024 führt die SAW keine Wartelisten mehr. Die Punkte aus früheren Wartelisten verändern sich seither nicht mehr.
«Ab 1. Oktober 2024 führt die SAW keine Wartelisten mehr. Ab dann verändert sich die Anzahl Punkte nicht mehr.»
Quelle: mieten.wohnenab60.ch, Vergabe-Prozess, geprüft am 5.10.2026 - Vermietung nach Haushaltsform
Die SAW vermietet nach Haushaltsform, nicht nach Zimmerzahl. Sie unterscheidet Wohnungen für eine Person und für zwei Personen. Unterbelegt ist eine 2-Personen-Wohnung, die allein bewohnt wird.
«Die Wohnungen werden nach Haushaltsform und nicht nach Zimmer vermietet.»
Quelle: wohnenab60.ch, Vermietungsreglement SAW, Art. 21 (PDF), geprüft am 5.10.2026 - Wohnungen für 1 oder 2 Personen
Wohnungen für Einzelpersonen haben 1 bis 2,5 Zimmer, Wohnungen für zwei Personen 2,5 bis 3,5 Zimmer.
«Wohnungen für Einzelpersonen haben 1 bis 2.5 Zimmer, Wohnungen für zwei Personen haben 2.5 bis 3.5 Zimmer.»
Quelle: mieten.wohnenab60.ch, Startseite, geprüft am 5.10.2026 - Haustiere nur mit Bewilligung
Haustiere sind bei der SAW willkommen, müssen aber im Voraus bewilligt werden. Jedes Haustier braucht eine eigene Bewilligung.
«Haustiere sind bei der SAW willkommen, müssen im Voraus jedoch bewilligt werden. Jedes Haustier braucht eine separate Bewilligung.»
Quelle: wohnenab60.ch, FAQ, geprüft am 5.10.2026
Häufige Fragen
- Wofür gibt es bei der SAW Punkte?
Für Dringlichkeit, Quartierbezug und Jahre auf einer früheren SAW-Warteliste. Ein unverschuldet drohender Wohnungsverlust zählt 5 oder 6 Punkte, ein Umzug wegen Mobilitätseinschränkung oder finanzieller Notlage je 5 Punkte, ein besonderer Quartierbezug 1 Punkt. Die Punkte werden zusammengezählt.
- Zählt meine frühere Anmeldung auf der SAW-Warteliste noch?
Ja. Wer vor Herbst 2024 auf einer Warteliste der SAW registriert war, erhält pro ganzes Jahr 0,25 Punkte, höchstens 4 Punkte für 16 Jahre. Laut SAW bleiben diese Punkte gespeichert und verfallen nicht.
- Was ist der Unterschied zwischen subventioniert und freitragend?
Subventionierte Wohnungen werden von Stadt und Kanton Zürich unterstützt und sind günstiger; dafür gelten tiefere Einkommenslimiten. Freitragende Wohnungen vermietet die SAW zur Kostenmiete mit höheren Limiten. Laut SAW sind mehr als 70 % ihrer Wohnungen subventioniert; bei wenigen subventionierten Wohnungen gilt eine höhere Limite (CHF 62’600 für eine Person, CHF 74’300 für zwei).
- Kann ich mich mit einem Eintrag im Betreibungsregister bewerben?
Ja. Laut SAW können auch Personen eine Wohnung mieten, die einen Eintrag im Betreibungsregister haben. Den Betreibungsregister-Auszug (nicht älter als 6 Monate) brauchst Du trotzdem für Dein Profil.
- Wer hilft mir bei der Online-Bewerbung?
Die SAW nennt eine Hotline (044 415 74 44, Montag bis Freitag) und Anlaufstellen in der Stadt. Zentrale Anlaufstelle ist die Fachstelle Zürich im Alter am Wipkingerplatz 5. Bewerbungen per E-Mail oder Brief nimmt die SAW nicht an.
Neubauprojekte
3 Projekte in Planung oder im Bau
Ersatzneubau mit 93 Wohnungen, darunter erstmals Clusterwohnungen der SAW. Die Siedlung ist laut SAW voraussichtlich 2027 bezugsbereit. Einen Termin für die Vermietung nennt die SAW noch nicht.
Quelle: wohnenab60.ch, Bauprojekte, geprüft am 5.10.2026Drei Neubauten mit 138 Wohnungen ersetzen den nördlichen Teil der Siedlung Espenhof. Eines der Häuser ist für das Projekt «queerWohnen» vorgesehen. Einen Termin für die Vermietung nennt die SAW noch nicht.
Quelle: wohnenab60.ch, Espenhof Nord, geprüft am 5.10.2026Am Heidi-Abel-Weg sollen rund 115 kostengünstige Kleinwohnungen für ältere Menschen entstehen. Die Fertigstellung ist auf 2028 geplant. Einen Termin für die Vermietung nennt die SAW noch nicht.
Quelle: wohnenab60.ch, Bauprojekte, geprüft am 5.10.2026