Wogeno: Wohnungen und Mitgliedschaft

Wogeno schreibt freie Wohnungen per E-Mail an ihre Mitglieder aus. So wirst Du Mitglied, und so läuft die Vergabe.

Genossenschaften › Wogeno

Ausschreibung grundsätzlich an Mitglieder. Unser Suchabo enthält die internen Wogeno-Inserate nicht.

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Bewerben bei Wogeno

Als Nichtmitglied
nur ausnahmsweise
Mitgliedschaft
ja: CHF 3’000 und 3 Monate Karenz; für die Wohnung CHF 10’000–50’000 dazu
Mindestbelegung
in der Regel Zimmerzahl minus 2
Einkommen und Vermögen
keine festen Limiten gefunden, aber Vergabekriterium
Warteliste
keine, Mitgliedsdauer zählt
  1. Mitglied werdenOnline-Anmeldeformular ausfüllen und den Anteilschein von CHF 3’000 einzahlen. Ab der Einzahlung gilt eine Karenzfrist von drei Monaten, erst danach kannst Du Dich bewerben.
  2. Ausschreibung per E-Mail erhaltenFreie Wohnungen schreibt Wogeno per E-Mail an alle Mitglieder aus. Über den Link meldest Du Dich für die Besichtigung an und beantwortest die Fragen zu den Vergabekriterien.
  3. Besichtigen und Interesse bestätigenEingeladen werden 60 bis 70 Personen mit der höchsten Punktzahl. Nach der Besichtigung teilst Du per E-Mail mit, dass Du weiterhin interessiert bist.
  4. Vergabesitzung beim Hausverein8 bis 12 Bewerbende werden eingeladen. Der Hausverein entscheidet an der Sitzung, wer einzieht.

Verlangte Unterlagen: Motivationsschreiben; Letzte definitive Steuerrechnung; Aktueller Betreibungsregisterauszug.

Voraussetzungen und Vergabe

Genossenschaft selbstverwalteter Häuser mit 595 Wohnungen in 81 Liegenschaften, die meisten in der Stadt Zürich.

Die fünf Antworten ausführlich
  • Kann ich mich als Nichtmitglied bewerben?

    Nur im Ausnahmefall: wenn sich innerhalb der Frist kein Wogeno-Mitglied beworben hat. Sonst nur als Mitglied, nach drei Monaten Karenzfrist.

  • Muss ich Mitglied werden, und was kostet das?

    Ja. Der Mitgliederanteilschein kostet CHF 3’000, zinsfrei, beim Austritt zurück. Für eine Wohnung kommen je nach Wohnung CHF 10’000 bis 50’000 Wohnungsanteilscheine dazu.

  • Gibt es eine Mindestbelegung?

    Ja. In der Regel Zimmerzahl minus zwei, bei besonders grossen oder kleinen Wohnungen nach Fläche. Verbindlich ist die Angabe pro Wohnung.

  • Gibt es Einkommens- oder Vermögenslimiten?

    Feste Limiten haben wir bei Wogeno nicht gefunden. Die persönlichen finanziellen Verhältnisse sind eines von fünf gleichwertigen Vergabekriterien und werden abgefragt.

  • Gibt es eine Warteliste?

    Nein. Wogeno führt keine Warteliste. Die Dauer der Mitgliedschaft ist aber eines der fünf Vergabekriterien.

Vergaberegeln und Quellen
  • Mitgliedschaft und Karenzfrist

    Für Mitglieder gilt eine Karenzfrist: Bewerben kann sich, wer schon mindestens drei Monate vor der Ausschreibung Mitglied war.

    «Bewerben können sich allerdings nur Wogeno-Mitglieder, die schon seit mindestens drei Monaten vor der Ausschreibung Mitglied geworden sind.»Quelle: wogeno-zuerich.ch, Freie Wohnungen und Objekte, geprüft am 5.10.2026
  • Ausschreibung per E-Mail

    Freie Wohnungen und Gewerberäume werden per E-Mail an die Mitglieder ausgeschrieben. Laut Wogeno sind es derzeit eine bis zwei Ausschreibungen pro Monat.

    «Werden Wohnungen, Ladenlokale oder andere Räumlichkeiten frei, so werden diese zur Neuvermietung per E-Mail bei den Mitgliedern ausgeschrieben.»Quelle: wogeno-zuerich.ch, Freie Wohnungen und Objekte, geprüft am 5.10.2026
  • Mitgliederanteilschein CHF 3’000

    Mitglied wirst Du mit einem Anteilschein von CHF 3’000. Der Betrag wird nicht verzinst und beim Austritt zurückerstattet; nach weniger als zwei Jahren Mitgliedschaft verlangt Wogeno laut Website CHF 100 Umtriebsentschädigung.

    «Wer Mitglied werden will, erwirbt einen Anteilschein in der Höhe von CHF 3 000. Dieser Betrag ist zinsfrei und wird beim Austritt aus der Genossenschaft zurückerstattet.»Quelle: wogeno-zuerich.ch, Wie werde ich Mitglied?, geprüft am 5.10.2026
  • Hausverein und Vorstand vergeben

    Die Wohnung wird im gegenseitigen Einverständnis von Hausverein und Vorstand vergeben, nach fünf gleichwertigen Kriterien.

    «Die Wohnungsvergabe erfolgt im gegenseitigen Einverständnis zwischen Hausverein und Genossenschaftsvorstand nach folgenden gleichwertigen Kriterien: Dauer der Mitgliedschaft, Dringlichkeit des Wohnungswechsels, persönliche finanzielle Verhältnisse, Anzahl Personen, Integrierfähigkeit in die bestehende Hausgemeinschaft.»Quelle: wogeno-zuerich.ch, Freie Wohnungen und Objekte, geprüft am 5.10.2026
  • Vorauswahl nach Punkten

    Seit Mai 2025 wird die Vergabe mit der Software emonitor unterstützt. Zur Besichtigung werden 60 bis 70 Personen mit der höchsten Punktzahl eingeladen, zur Vergabesitzung 8 bis 12 Bewerbende; dort entscheidet der Hausverein, wer einzieht.

    «Für die Wohnungsbesichtigungen werden 60 bis 70 Personen mit der höchsten Punktzahl ausgewählt.»Quelle: wogeno-zuerich.ch, Wohnungsvergabe, geprüft am 5.10.2026
  • Finanzielle Verhältnisse als Kriterium

    Feste Einkommensgrenzen haben wir bei Wogeno nicht gefunden. Die finanziellen Verhältnisse werden schon bei der Anmeldung zur Besichtigung abgefragt und zählen als eines der Vergabekriterien.

    «Vier Kriterien (Anzahl Personen, persönliche finanzielle Verhältnisse, Dauer der Mitgliedschaft, Dringlichkeit des Wohnungswechsels) werden so frühzeitig geprüft und bereits bei der Anmeldung zur Besichtigung abgefragt.»Quelle: wogeno-zuerich.ch, Wohnungsvergabe, geprüft am 5.10.2026
  • Mindestbelegung

    Im Prinzip gilt Zimmerzahl minus zwei als Mindestzahl Personen. Bei besonders grossen oder kleinen Wohnungen zählt die Fläche.

    «Im Prinzip «Anzahl Zimmer minus zwei = Mindest-Anzahl Personen», aber bei besonders grossen bzw. kleinen Wohnungen: bis 70m² eine Person, 71-95m² zwei Personen, 96-130m² drei Personen, >130m² vier Personen.»Quelle: wogeno-zuerich.ch, FAQ Mitgliedschaft, geprüft am 5.10.2026
  • Keine Warteliste

    Wogeno führt keine Warteliste. Nach der Karenzfrist von drei Monaten kannst Du Dich auf ausgeschriebene Wohnungen bewerben.

    «Wir führen keine Warteliste. Frei werdende Wohnungen werden unter den Mitgliedern ausgeschrieben.»Quelle: wogeno-zuerich.ch, FAQ Wohnung finden, geprüft am 5.10.2026
  • Wohnungsanteilscheine

    Wer eine Wohnung erhält, zeichnet zusätzlich Wohnungsanteilscheine. Die Höhe hängt von Grösse und Zustand der Wohnung ab.

    «Je nach Grösse und Zustand der Wohnung zwischen CHF 10 000 und 50 000; in den meisten Fällen zwischen CHF 15 000 und 30 000.»Quelle: wogeno-zuerich.ch, FAQ Wohnung finden, geprüft am 5.10.2026
  • Nichtmitglieder nur ausnahmsweise

    Bewerbungen von Nichtmitgliedern nimmt Wogeno nur an, wenn sich innerhalb der Frist kein Mitglied beworben hat.

    «Bewerbungen von Nichtmitgliedern werden nur in Ausnahmefällen angenommen, nämlich dann, wenn sich innerhalb der gesetzten Frist kein Wogeno-Mitglied beworben hat.»Quelle: wogeno-zuerich.ch, Freie Wohnungen und Objekte, geprüft am 5.10.2026
Häufige Fragen
  • Nimmt Wogeno noch neue Mitglieder auf?

    Ja. Laut Statuten ist die Mitgliederzahl unbeschränkt, und Wogeno beschreibt den Mitgliederkreis als gross und offen. Ende 2024 hatte Wogeno 6’653 Mitglieder, weniger als ein Fünftel davon wohnt in einer Wogeno-Wohnung.

  • Müssen bei einem Paar oder einer WG alle Mitglied sein?

    Für die Bewerbung reicht es, wenn eine Person Mitglied ist. Erst wenn es mit einer Wohnung klappt, müssen alle Erwachsenen Mitglied werden.

  • Schreibt Wogeno Wohnungen je öffentlich aus?

    Nur als letzter Schritt. Nach den Vorschriften zur Wohnungsvergabe (Vorstandsbeschluss vom 21.8.2024) wird eine Wohnung öffentlich ausgeschrieben, wenn sich weder Mitglieder noch Mitglieder in der Karenzfrist bewerben. Wer so einen Mietvertrag erhält, muss Mitglied werden.

  • Kann ich nur Ausschreibungen für ein bestimmtes Quartier erhalten?

    Nein. Laut Wogeno gibt es aus administrativen Gründen nur die Wahl, alle oder keine Ausschreibungen zu erhalten.

  • Was heisst selbstverwaltet bei Wogeno?

    Die Bewohner:innen eines Hauses bilden eine Hausgemeinschaft, die als Verein organisiert ist. Wogeno überlässt die Liegenschaften den Hausgemeinschaften in weitgehender Selbstverwaltung; über Haustiere etwa entscheidet die Hausgemeinschaft.

Neubauprojekte

2 Projekte in Planung oder im Bau
Bezug: voraussichtlich 2034Thurgauerstrasse (Leutschenbach), Teilgebiet D

Wogeno und die Stiftung Familienwohnungen planen gemeinsam rund 160 Wohnungen mit 1,5 bis 6,5 Zimmern; Baubeginn voraussichtlich 2031. Zur Vermietung ist noch nichts bekannt: Wogeno führt keine Warteliste und informiert Mitglieder und Newsletter-Abonnent:innen über das Projekt.

Quelle: wogeno-zuerich.ch, Baurecht Thurgauerstrasse, geprüft am 5.10.2026
Bezug: geplant 2029Riedenhaldenstrasse 50 (Zürich Affoltern)

Das Haus wird saniert und erweitert, von acht auf elf Wohnungen mit 2,5 bis 5,5 Zimmern; Baustart 2027. Zur Vergabe der Wohnungen macht Wogeno noch keine Angabe.

Quelle: wogeno-zuerich.ch, Wettbewerbsprojekt Riedenhaldenstrasse 50, geprüft am 5.10.2026

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